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Deutsche Lichtmiete AG – Betrugsmodell?
09.12.2021 – Per Pressemitteilung vom heutigen Tag hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitgeteilt, Wohn- und Geschäftsräume wegen des Verdachtes des gemeinschaftlichen Betruges im Zusammenhang mit dem Einwerben von Geldern der Deutsche Lichtmiete AG durchsucht zu haben. „Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren“, so die Staatsanwaltschaft Oldenburg.
Insgesamt sollen in dem Wissen, dass kein tragfähiges Geschäftsmodell bestand, Anlegergelder in einer Gesamthöhe von über 100 Mio. EUR eingeworben worden sein. Betroffen könnten insbesondere Inhaber der von der Deutschen Lichtmiete AG ausgereichten Anleihen (WKN: A3H2UH3 und WKN: A2NB9P) sein.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft zunächst nur einem Anfangsverdacht nachgeht, sind dies doch besorgniserregende Neuigkeiten für die Anleger. Der weitere Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, der Entwicklung des Unternehmens und auch der Entwicklung der Anleihen sollte nun intensiv beobachtet werden. Empfehlenswert ist zudem, rechtliche Handlungsmöglichkeiten zu prüfen und ggfs. auszuschöpfen, um evtl. drohenden Schaden abzuwenden.
Wer frühzeitige anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet Anlegern der Deutsche Lichtmiete AG an, sich einer kostenlosen Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben und frühzeitig ihre Anlegerinteressen zu bündeln.
Sollten auch Sie in Anleihen der Deutsche Lichtmiete AG investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „Lichtmiete“ auf der Internetseite
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