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DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG ...
Anleger der „DS-Rendite-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory GmbH & Co. Tankschiff KG“ werden im Laufe der kommenden Tage über den Abschluss der am 11. Mai 2012 beschlossenen Kapitalerhöhung informiert. Der von der Bank geforderte Betrag in Höhe von 4.989 TUS$ wurde offensichtlich nicht erreicht, so dass sich die Gesellschaft nun an die Anleger wendet, die sich nicht oder in nicht ausreichender Höhe (9% des Kommanditkapitals) an der freiwilligen Kapitalerhöhung beteiligt haben. Die betroffenen Anleger werden zu entsprechenden Zahlungen aufgefordert, die darauf beruhen, dass in der Vergangenheit an sie bereits geleistete Auszahlungen zurückgefordert werden.
Die Gesellschaft beruft sich hinsichtlich der von ihr geltend gemachten Forderung auf den Gesellschaftsvertrag, wonach Auszahlungen an die Gesellschafter dann zurückgefordert werden können, wenn es die Liquiditätslage der Gesellschaft erfordert. Bei der Auszahlung würde es sich deshalb lediglich um ein „Darlehen“ handeln. Die entsprechenden „Darlehensverträge“ seien bereits gekündigt. Ob und inwieweit die angeschriebenen Gesellschafter dieser Aufforderung bis zum 07.09.2012 nachkommen müssen, sollte im Rahmen einer individuellen anwaltlichen Beratung überprüft werden.
Schiffsfonds und Schiffbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen, bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht. Aus diesem Grund stellen derartige Beteiligungen keine sichere Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet ist, dar. Häufig wurden Anleger im Rahmen der stattgefundenen Beratungsgespräche nicht vollumfänglich über die jeweiligen Risiken, die mit der Investition in die Schiffsfonds verbunden sind, aufgeklärt. Zahlreiche Emissionsprospekte von Beteiligungsgesellschaften enthalten zudem teilweise erhebliche Aufklärungs- und Prospektfehler.
Wir sehen daher durchaus gute Erfolgsaussichten, betroffenen Anlegern zur Durchsetzung ihrer Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche zu verhelfen.
Bei einer Überprüfung Ihrer Schiffsbeteiligung kann geklärt werden, wie gut Ihre individuellen Chancen sind, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Daher sollten Anleger nicht zögern und sich zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
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