Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

06.12.2014

DS-Rendite-Fonds Nr. 125 - DS Blue Ocean und DS Blue Wave GmbH & Co. Containerschiffe KG

Fonds in Schieflage

Der DS-Rendite-Fonds Nr. 125 DS Blue Ocean und DS Blue Wave GmbH & Co. Containerschiffe KG befindet sich in einer massiven Schieflage. In einem Schreiben an die Anleger vom 26.09.2014 wies die Dr. Peters GmbH & Co. KG darauf hin, dass ohne eine Neukapitalzeichnung der Fondsgesellschaft ein Weiterbetrieb der Fondsschiffe nicht möglich sei. Konkret führte diese aus, dass das Darlehen der Bremer Landesbank, die die Fondsgesellschaft derzeit mit 27,3 Mio. USD fremdfinanziert, dem derzeitigen Wert der Fondsschiffe zumindest entspricht, wenn nicht gar übersteigt. Es steht zu befürchten, dass die Bank die Schiffe verwertet, wenn die geplante Kapitalerhöhung nicht vorgenommen wird. Eine Auszahlung an die Anleger kann nach Verwertung der Schiffe jedoch nicht vorgenommen werden.

Dabei hatten die Anleger der Fondsgesellschaft bereits im Jahr 2010 mit einer Finanzspritze in Form einer Kapitalerhöhung in Höhe von über 2,5 Mio. EUR unter die Arme gegriffen. Jetzt hat sich erwiesen, dass diese erste Kapitalerhöhung nur zu einer kurzfristigen Überbrückung der Zahlungsschwierigkeiten der Fondsgesellschaft geführt hat.

Auszahlungen an die Anleger leistete die Fondsgesellschaft indes nur in einem marginalen Bereich, so dass diese mit dem Totalverlust ihres eingelegten Kapitals rechnen müssen. Denn was den Anlegern häufig in den Beratungsgesprächen von ihrem Anlageberater nicht mitgeteilt wurde, ist die Tatsache, dass die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft auch gewinnunabhängig vorgenommen werden können. Werden Ausschüttungen ohne entsprechende Gewinne vorgenommen, so zählt das als eine Auszahlung der Hafteinlage. Diese beträgt bei dem vorliegenden Fondskonzept 20% der Zeichnungssumme. Anleger könnten daher bei der Liquidation der Gesellschaft von den Gläubigern auf Rückzahlung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen bis zu einer Höhe von 20% der Zeichnungssumme in Anspruch genommen werden.

Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht und keine sichere Anlage, die z.B. zur Altersvorsorge geeignet ist. Viele Anleger kannten oft nicht die Risiken, die mit der Investition in die Schiffsfonds verbunden sind. Dabei wäre der Bankberater zu einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung verpflichtet gewesen. Das heißt, dass dieser über alle Umstände aufklären muss, die zur Zeichnungsentscheidung wesentlich sind. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt hierunter u.a. das Totalverlustrisiko. Darüber hinaus existieren weitere Risiken, die eine Aufklärungspflicht des Anlageberaters begründen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten ist das Beratungsinstitut verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

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