Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

16.06.2015

DSK Leasing GmbH & Co. KG:

14. Zivilkammer des Landgericht Hamburg bestätigt Fehlerhaftigkeit des DSK Leasing Emissionsprospekts

Mit Urteil vom 28.05.2015 (Az. 314 O 88/12) hat die 14. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg in erster Instanz die Rechtsauffassung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bestätigt, wonach der Emissionsprospekt zur DSK Leasing fehlerhaft ist.

In seinem aktuellen Urteil führt das Gericht aus, dass es der Auffassung ist, der Emissionsprospekt sei hinsichtlich der Angabe der sogenannten „weichen Kosten“ fehlerhaft. In dem streitgegenständlichen Emissionsprospekt finden sich demnach Angaben zu den Emissionskosten, die nach Ansicht des Gerichts irreführend sind. „Die Gesamtdarstellung ist nach Auffassung des Gerichts für den durchschnittlichen Anleger nicht hinreichend verständlich“, so das Landgericht Hamburg in seiner Urteilsbegründung. Im Rahmen der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts sei nach Ansicht des Gerichts zu berücksichtigen, dass sich der Prospekt insbesondere in der Anlageform „Sprint“ auch an Kleinanleger wendet, die eher geringe monatliche Raten zahlen wollten oder konnten.

Demzufolge haftet die beklagte HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der damaligen Treuhandgesellschaft, der Dr. Conrad Treuhand GmbH, dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Kläger auf Schadensersatz.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt, steht nicht nur Anlegern der DSK Leasing, sondern geschädigten Kapitalanlegern in jeglicher Hinsicht jederzeit gerne zur Verfügung.

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