Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

18.05.2011

DSK Leasing GmbH & Co. KG

* * *  UPDATE 03.07.2011  * * *

Geschäftsführung der DSK Leasing GmbH & Co. KG plant Auflösung der Gesellschaft

Die Gesellschafter sind aufgefordert, bis zum 29.08.2011 über das Schicksal ihrer Gesellschaft abzustimmen.


Dass das Ende der DSK Leasing GmbH & Co. KG nicht mehr fern war, hatte sich bereits in dem letzten Geschäftsbericht der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2010 angedeutet: Die Geschäftsführung hatte dort bereits vor den enormen Fixkosten der Gesellschaft resigniert und angekündigt, dass auch die zukünftige Ertragslage kein positives Ergebnis, das auch nur annähernd die Prognosen im Prospekt erfüllen kann, erwarten lässt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hatte bereits im Juni dieses Jahres nach eingehender Analyse des Geschäftsberichts darauf hingewiesen, dass die Liquidation der DSK Leasing GmbH & Co. KG alles andere als unwahrscheinlich ist und wohl nicht mehr fern liegt.

Nun kam der Anfang vom Ende der Gesellschaft aber doch schneller als erwartet: Die Anleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG werden mit Beschlussvorschlag der Geschäftsführung vom 29. Juli 2011 aufgefordert, der Liquidation ihrer Gesellschaft zuzustimmen. Damit zieht die Geschäftsführung schneller als von vielen erwartet die Reißleine. Bei den enttäuschten Anlegern werden Erinnerungen an die Liquidation der älteren Schwestergesellschaft, der ALAG Automobil GmbH & Co. KG wach. Zahlreiche Anleger fürchten ein ähnliches Schicksal.

Im Unterschied zur Liquidation der ALAG Automobil GmbH & Co. KG sollen die Anleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG jedoch nicht völlig leer ausgehen: ihnen werden im Rahmen der Liquidation Aktien der österreichischen Autobank AG angeboten. Die DSK Leasing GmbH & Co. KG hält aktuell 4,5 Mio. Aktien der Autobank AG und diese sollen (ganz oder zumindest teilweise) unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden.

Die Treuhänderin, die Hanseatische Fondstreuhand, hält diese Vorgehensweise für eine sinnvolle Lösung und hat bereits angekündigt, dem Vorschlag der Geschäftsführung in allen Punkten zu folgen. Dabei stellt sie jedoch selbst fest, dass der Beschlussvorschlag ein entsprechendes Vertrauen in die zukünftige Entwicklung der Autobank AG voraussetzt. Dieses Vertrauen versucht die Geschäftsführung mit einer dem Schreiben beiliegenden Analyse der Firma MIDAS RESEARCH zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang fallen jedoch zwei Punkte auf: Midas Research ist nach eigenen Aussagen ein unabhängiges Analystenteam („Wir bewegen Aktien durch unabhängige Analysen in bester Investment-Banking Tradition“). Der vorliegende Company Report ist jedoch nicht ganz so unabhängig wie er zunächst scheint. Am Ende der Analyse wird auf mögliche Interessenskonflikte hingewiesen, die daraus resultieren können, dass die Publikation im Rahmen eines zwischen der Emittentin und der Midas Research GmbH bestehenden, kostenpflichtigen Research-Betreuungsvertrages entstanden ist. Die Emittentin hat demnach vor Veröffentlichung der Analyse Einsicht in die Publikation genommen, was auch zu geringfügigen textlichen Änderungen geführt hat.

Auffällig ist ferner ein Widerspruch im Zusammenhang mit der Handelbarkeit der zu verteilenden Vorzugsaktien. Die Treuhandgesellschaft stellt zu Recht fest, dass die freie Handelbarkeit der Vorzugsaktien voraussetzt, dass diese an der Börse zum Handel zugelassen werden. Die Geschäftsführung der DSK Leasing GmbH & Co. KG kündigt in ihrem Schreiben an die Gesellschafter vom 29.07.2011 an, dass eine Einbeziehung der Vorzugsaktien in den Börsenhandel von der AutoBank AG bereits in Aussicht gestellt worden sein soll. Zu denken gibt jedoch die Aussage in der von der AutoBank AG autorisieren Analyse, wonach für die Vorzugsaktien gerade keine Börseneinführung vorgesehen ist, um zu vermeiden, dass aus dem Handel der Stammaktien Liquidität abgezogen werden könnte.

Betroffene Anleger, die nicht über Nacht zu Aktionären werden wollen und die die Kapitalanlage nach Möglichkeiten beenden wollen, sollten sich laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche DSK Leasing-Anleger vertritt, möglichst frühzeitig um Schadensbegrenzung kümmern und einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung ihrer Rechte beauftragen.

 

16.06.2011

Geschäftsbericht 2010 kündigt schwere Zeiten an

Obwohl laut aktuellem Geschäftsbericht die DSK Leasing GmbH & Co. KG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 das Neugeschäft im Vergleich zum Vorjahr von 14,2 Mio. EUR auf 28,5 Mio. EUR steigern konnte, haben Anleger dieses Leasingsfonds keinen Grund zur Freude: Das Ergebnis liegt immer noch deutlich hinter den im Emissionsprospekt veröffentlichten Planungen. Im Lagebericht der  Geschäftsleitung wird hierzu ausgeführt:

„Allerdings waren wir nicht in der Lage, die ehrgeizigen Ziele des 3. Nachtrags des Prospekts (93,9 Mio. Euro) auch nur annähernd zu erreichen.“

Anleger, die sich bei ihrer Investition an den Prognosezahlen des Emissionsprospekts orientiert haben, stellen sich nun möglicherweise zu Recht die Frage, inwieweit die im Prospekt aufgestellte Prognose überhaupt realistisch war. Waren die Erwartungen schlicht und ergreifend zu hoch angesetzt? Waren die nun als „ehrgeizig“ bezeichneten Ziele überhaupt realisierbar?

Die Geschäftsleitung der DSK Leasing GmbH & Co. KG stellt in ihrem Geschäftsbericht 2010 fest, dass der PKW-Leasingmarkt im Jahr 2010 ziemlich genau auf dem Niveau des Jahres 2004 liegt. Damit konnten in den vergangenen sechs Jahren keinerlei Steigerungen verzeichnet werden. Mit dieser möglichen Entwicklung haben wohl die wenigsten Anleger gerechnet, denen im Rahmen der Zeichnung ein kontinuierlich wachsender Leasingmarkt präsentiert wurde. Anstelle der ursprünglich in Aussicht gestellten Ausschüttung in Höhe von 8 % der eingezahlten Einlage, schlägt die Geschäftsführung zur Aufrechterhaltung des Geschäfts vor, wie auch bereits im Vorjahr lediglich 1,6 % der eingezahlten Einlage an den Anleger zurückzubezahlen.  

Mittlerweile verabschiedet sich die Geschäftsführung auch ganz offiziell von den Prognosen im Emissionsprospekt. Auch die DSK Leasing GmbH & Co. KG geht davon aus, dass auch in den nächsten Jahren die prospektierten Neugeschäftsziele nicht erreicht werden können. Die hierfür erforderlichen Steigerungsraten seien im aktuellen Marktumfeld, das von extrem starken und aggressiven Herstellerbanken und Hersteller-Leasinggesellschaften sowie fehlenden Refinanzierungsmöglichkeiten geprägt ist, für die DSK Leasing GmbH & Co. KG nicht machbar.

„Dies wird sich negativ auf unsere zukünftige Ertragslage auswirken, da nur ein hohes Leasingvermögen, welches hoch fremd finanziert ist, die notwendigen Erträge abwirft, um die Fondskosten zu verdienen und vernünftige Eigenkapitalrenditen zu erwirtschaften. Waren wir 2010 noch in der Lage, durch geringere Kosten diesen Effekt aufzufangen und ein prospektgemäßes Ergebnis zu erwirtschaften, wird uns dies in den nächsten Jahren nicht gelingen“ - so der Geschäftsführer der DSK Leasing GmbH & Co. KG.

Auf die Anleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG kommen somit schwere Zeiten zu.

Anleger, die das Vertrauen in diese Kapitalanlage verloren haben und die Beteiligung möglichst rasch ohne Verluste beenden wollen, sollten sich laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche DSK Leasing-Anleger erfolgreich vertritt, möglichst frühzeitig um Schadensbegrenzung kümmern.

Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Gesellschaft droht Anlegern, die in die Anlagemodelle „Classic“ oder „Classic Plus“ investiert haben, die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener oder umgebuchter Ausschüttungen. Anleger, die bei Zeichnung das Anlagemodell „Sprint“ gewählt haben, können aufgefordert werden, die vollständige Beteiligungssumme in einem Betrag einzuzahlen. In allen drei Beteiligungsvarianten besteht somit die Gefahr, erhebliches Kapital in eine Gesellschaft investieren zu müssen, deren Zukunft ungewiss ist. Dass dieses Szenario nicht nur rein theoretisch droht, zeigt ein Vergleich mit der älteren Schwestergesellschaft ALAG. Hier werden die Anleger derzeit unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Rückzahlung von Ausschüttungen bzw. zur Einzahlung der kompletten Beteiligungssumme aufgefordert.

Anleger, die aufgrund der schwierigen Situation der Gesellschaft die Kapitalbeteiligung beenden wollen, sollten Schadensersatzansprüche, die auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind gerichtlich geltend machen. Derartige Ansprüche können erfolgreich auf Fehler des Emissionsprospekts der DSK Leasing gestützt werden. Für von uns vertretene Mandanten konnten wir bereits Erfolge verzeichnen, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger.

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DSK Leasing GmbH & Co. KG

Anleger, die ihr Geld in die DSK Leasing GmbH & Co. KG investiert haben, dürften mit ihrer Anlageentscheidung nicht glücklich sein.

Wurde in den offiziellen Verkaufsunterlagen noch wie folgt von lukrativen Wachstumsmärkten und einer renditestarken Kapitalanlage geschwärmt,

„Die DSK LEASING AG & Co. KG agiert im kontinuierlich wachsenden Leasingmarkt … Im Gegenzug beteiligen Sie sich an der Wertentwicklung eines Unternehmens, das mit einem neuartigen Konzept in einem Wachstumsmarkt agiert. … Ausschüttungen in Höhe von 8 Prozent p.a., prognostizierter Kapitalrückfluß von ca. 300 Prozent der Zeichnungssumme“

sieht die Realität heute leider völlig anders aus. Anleger, die mit der in Aussicht gestellten Rendite von annähernd 8% p.a. kalkuliert haben, werden bitter enttäuscht. Anstelle der prospektierten 8%-igen Ausschüttung werden lediglich eine symbolische Entnahmen in Höhe von rund 1 bis 2 % der Anlagesumme bewilligt. Dies verspricht keine guten Aussichten für die Zukunft.

Anleger, die das Vertrauen in diese Kapitalanlage verloren haben und möglichst ohne Verluste rasch aussteigen wollen, sollten sich laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche DSK Leasing-Anleger erfolgreich vertritt, möglichst frühzeitig um Schadensbegrenzung kümmern.

Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Gesellschaft droht Anlegern, die in die Anlagemodelle „Classic“ oder „Classic Plus“ investiert haben, die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener oder umgebuchter Ausschüttungen. Anleger, die bei Zeichnung das Anlagemodell „Sprint“ gewählt haben, können aufgefordert werden, die vollständige Beteiligungssumme in einem Betrag einzuzahlen. In allen drei Beteiligungsvarianten besteht somit die Gefahr, erhebliches Kapital in eine Gesellschaft investieren zu müssen, deren Zukunft ungewiss ist. Dass dieses Szenario nicht nur rein theoretisch droht, zeigt ein Vergleich mit der älteren Schwestergesellschaft ALAG. Hier werden die Anleger derzeit unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Rückzahlung von Ausschüttungen bzw. zur Einzahlung der kompletten Beteiligungssumme aufgefordert.

Anleger, die aufgrund der schwierigen Situation der Gesellschaft aus der Kapitalbeteiligung aussteigen wollen, sollten Schadensersatzansprüche, die auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind gerichtlich geltend machen. Derartige Ansprüche können erfolgreich auf Fehler des Emissionsprospekts der DSK Leasing gestützt werden. Für von uns vertretene Mandanten konnten wir bereits Erfolge verzeichnen.

 

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