Aktuelles
Erfolg vor dem Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat in zwei aktuellen Entscheidungen zu Gunsten von Kapitalanlegern entschieden, die sich an sogenannten atypisch stillen Gesellschaften beteiligt haben, und hat die angefochtenen oberlandesgerichtlichen Entscheidungen aufgehoben.
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat am BGH hat unter anderem in einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführten Verfahren festgestellt, dass die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft entgegen der Auffassung der beiden Vorinstanzen einen Schadensersatzanspruch eines Anlegers nicht von vornherein ausschließen. Die betroffenen Gesellschafter können ihren Gesellschaftsbeitritt zum einen mit sofortiger Wirkung beenden. Dies hat zur Konsequenz, dass ihnen zunächst ein Anspruch auf Zahlung des Abfindungsguthabens zusteht. Zum anderen würde sehr wohl auch die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen, sofern das verbleibende Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die hypothetischen Abfindungsansprüche der übrigen stillen Gesellschafter zu befriedigen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem aktuellen FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche zu verlieren.
Für Ihre Unterstützung steht Ihnen die Kanzlei Dr. Greger & Collegen gerne zur Verfügung.
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