Aktuelles
Erfreuliches Urteil in Sachen Albis Capital
Das Landgericht Hamburg hat mit aktuellem Urteil vom 17.11.2014 der Klage eines von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Albis Capital Anlegers in voller Höhe stattgegeben. Das Gericht verurteilte die die RvH Verwaltungs AG als Rechtsnachfolgerin der Albis Capital Verwaltungs AG sowie die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH zum vollständigen Schadensersatz in Höhe des vom Anleger investierten Kapitals.
Das Gericht schließt sich in seinem Urteil den Argumenten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen an, wonach sowohl die Komplementärin der ehemaligen Albis Capital AG als auch die Treuhandkommanditistin einem neu beitretendem Gesellschafter zur vorvertraglichen Aufklärung über die wesentlichen Risiken und Umstände der Beteiligung verpflichtet sind.
Die vor dem Landgericht Hamburg stattgefundene Beweisaufnahme hat die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erhobenen Vorwürfe einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung bestätigt. Dem Kapitalanleger hätte vor seinem Gesellschaftsbeitritt ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden müssen. „Dies erfordert, das der Anleger über all diejenigen Umstände sowohl verständlich als auch vollständig aufgeklärt werden muss, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Da dies im vorliegenden Fall aufgrund der fehlerhaften Aufklärung durch den vor Ort tätigen Anlageberater nicht der Fall war und seine Aussagen den oben genannten Gesellschaften zuzurechnen waren, war der Anleger so zu stellen, als hätte er sich nie an der Albis Capital AG beteiligt.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt geschädigten Albis Capital Anlegern mit der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche nicht unnötig lange zu warten. „Da Schadensersatzansprüche spätestens taggenau 10 Jahre ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung verjähren, sollte rasch gehandelt werden“, rät Rechtsanwalt Dr. Greger. Geschädigte Anleger sollten dabei berücksichtigen, dass ein bloßes außergerichtliches Anspruchsschreiben die Verjährung nicht hemmen kann. Rechtsanwalt Dr. Greger empfiehlt, sich zur unverzüglichen Einleitung von verjährungshemmenden Maßnahmen kurzfristig an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt, steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.
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