Aktuelles
Erste Insolvenzanträge bei DEGAG-Gruppe:
Die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und ihre Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben am 20. Januar 2025 Insolvenz angemeldet. Für zwei weitere verbundene Unternehmen sind Insolvenzanträge in Vorbereitung. Bereits im Dezember 2024 veröffentlichte die BaFin Mitteilungen, aus denen hervorging, dass Zins- und Rückzahlungen an Anleger nicht fristgerecht erfolgen können.
Risiko für Anleger: Genussrechte mit qualifiziertem Nachrang
Der Fall zeigt, wie riskant Investitionen in solche Finanzprodukte sein können. Mangelnde Transparenz, verzögerte Jahresabschlüsse und komplexe Unternehmensstrukturen erhöhen das Risiko von Kapitalverlusten.
So unterstützen wir Sie:
- Analyse Ihrer Rechtslage: Prüfung von Genussrechtsverträgen und möglicher Haftung der DEGAG-Gruppe.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Unterstützung bei Forderungsanmeldungen, Rückforderungen und Schadensersatzklagen.
- Vertretung vor Behörden: Rechtliche Vertretung gegenüber BaFin, Insolvenzverwaltern und Gerichten.
- Beratung zu Kapitalmarktrisiken: Präventive Unterstützung bei der Bewertung von Investitionen.
Warum wir?
Als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über umfassende Erfahrung mit Großschadensfällen und komplexen Finanzprodukten. Wir kennen die Fallstricke des Grauen Kapitalmarkts und setzen uns gezielt für Ihre Rechte ein.
Handeln Sie jetzt!
Betroffene Anleger sollten frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Rechte zu schützen und mögliche Verluste zu minimieren.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
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