Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

21.11.2012

Erste Klagen gegen die Vorstände der Garbe Logimac AG eingereicht

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat für Anleger der Garbe Logimac AG erste Klagen beim Landgericht Hamburg eingereicht. Mit diesen Klagen sollen konkret die verantwortlichen Vorstände der Gesellschaft in Anspruch genommen werden.

Den ehemaligen Vorständen sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden wird in diesen Klagen unter anderem konkret zum Vorwurf gemacht, die Gesellschaft und dadurch auch die Anleger durch eine ungesicherte Darlehensvergabe in Höhe von ca. 31 Mio. EUR (!) massiv geschädigt zu haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der in dieser Angelegenheit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt, wirft den verantwortlichen Vorständen grobe Verfehlungen gegen die Interessen der Gesellschaft vor, die einen Schadensersatzanspruch der geschädigten Anleger begründen würden.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger kann und darf es nicht sein, dass ein derart massives Fehlverhalten des verantwortlichen Personenkreises, das einen enormen finanziellen Schaden der Anleger herbeigeführt hat, geduldet wird. Er rät betroffenen Anlegern dazu, sich mit dem drohenden Kapitalverlust nicht abzufinden, sondern die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die wahren Verantwortlichen gerichtlich geltend zu machen. Anlegern wird geraten, sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert ist.

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