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Erstes rechtskräftiges Urteil gegen Treuhänder der P&P Investment Gesellschaft S.L.
Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen liegt das erste rechtskräftige Urteil gegen den Treuhänder der P&P Investmentgesellschaft S.L. vor. Die Kanzlei hatte bereits Anfang des Jahres über mehrere erfolgreiche Urteile berichtet, die diese für Anleger der P&P Investmentgesellschaft S.L. gegen den Treuhänder gewann. Die Verfahren gingen daraufhin auf Veranlassung des beklagten Treuhänders in Berufung zum Oberlandesgericht in München. Doch auch dort blieb dieser bis zum heutigen Tag ohne Erfolg. Im Gegenteil: Mehrere Senate des Oberlandesgerichts haben einstimmig darauf hingewiesen, dass diese beabsichtigen, die Berufungen wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten zurückzuweisen. In einem ersten Verfahren setzte einer der Senate diese Ankündigung jetzt in die Tat um und wies die Berufung des beklagten Treuhänders zurück. Dadurch wurde das von der Kanzlei erstrittene erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. Dort wurde der Treuhänder verurteilt, dem Anleger seinen kompletten Schaden zu ersetzen, den er durch die Zeichnung eines Nachrangdarlehens der P&P Investment Gesellschaft S.L erlitt.
Damit ist neben dem Landgericht München I auch das Oberlandesgericht in München der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen gefolgt, wonach den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen, weil sie nicht über die Verstrickungen des Treuhänders in eine der Anlagegesellschaft nahestehende Gesellschaft informiert wurden. Die Anleger können deshalb, wie jetzt rechtskräftig entschieden wurde, den kompletten erlittenen Schaden von dem Treuhänder ersetzt verlangen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät den Anlegern der P&P Investment Gesellschaft S.L., alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Anleger, die sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden, erhalten eine fundierte Einschätzung ihrer Handlungsmöglichkeiten mit entsprechenden Empfehlungen. Anlegern wird zudem dringend empfohlen, noch in diesem Jahr tätig zu werden. Ansonsten drohen Rechtsnachteile durch eine mögliche Verjährung der Schadensersatzansprüche.
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