Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

24.11.2015

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen

Weiteres Anerkenntnis: Die Aachen Münchener Lebensversicherung AG gibt Widerspruch unseres Mandanten vollumfänglich statt

„Nachdem bereits die HUK Coburg den Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag vollumfänglich anerkannt hat, gibt nun auch die Aachen Münchener Lebensversicherung AG dem Widerspruch unseres Mandanten statt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Gerade in Zeiten des historisch niedrigen Zinsniveaus sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen, weshalb viele Versicherungsnehmer die ihnen durch die Rechtsprechung gegebenen Möglichkeiten nutzen und von dem sog.  „Widerrufsjoker“ Gebrauch machen“.

Die Aachen Münchener ist bereits die zweite Versicherungsgesellschaft, die den Widerspruch eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmers anerkennt. Wie bereits bei der HUK Coburg, erhält auch unserer Mandant von der Aachen Münchener durch den Widerspruch einen mehr als 30% höheren Betrag von der Versicherung ausbezahlt, als er bei einer Kündigung erhalten hätte.

„Unter dem Strich liegt die Auszahlung der Versicherung deutlich über dem zuletzt mitgeteilten Rückkaufswert der Versicherung. Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt nämlich gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, konnte bereits zahlreiche Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen.

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