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Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen
„Nachdem bereits viele Versicherungsgesellschaften, wie z.B. die HUK Coburg sowie die Aachen Münchener und auch die Skandia den Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag vollumfänglich anerkannt haben, gibt nun auch die englische Lebensversicherungsgesellschaft „Standard Life“ dem Widerspruch unseres Mandanten statt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
„Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen, weshalb viele Versicherungsnehmer deshalb die ihnen durch die Rechtsprechung gegebenen Möglichkeiten nutzen und von dem sog. „Widerrufsjoker“ Gebrauch machen“.
Die Standard Life ist eine von vielen Versicherungsgesellschaften, die den Widerspruch eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmers anerkannt und den Versicherungsvertrag vollständig rückabgewickelt hat.
„Unter dem Strich liegt die Auszahlung der Versicherung deutlich über dem zuletzt mitgeteilten Rückkaufswert der Versicherung. In vielen Fällen liegt der Mehrerlös des Versicherungsnehmers bei über 30%, denn der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt nämlich gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.
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