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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

08.04.2016

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen

Erneutes Anerkenntnis: Die englische Lebensversicherungsgesellschaft Standard Life gibt Widerspruch unseres Mandanten vollumfänglich statt

„Nachdem bereits viele Versicherungsgesellschaften, wie z.B. die HUK Coburg sowie die Aachen Münchener und auch die Skandia den Widerspruch gegen einen Lebensversicherungsvertrag vollumfänglich anerkannt haben, gibt nun auch die englische Lebensversicherungsgesellschaft „Standard Life“ dem Widerspruch unseres Mandanten statt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

„Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen, weshalb viele Versicherungsnehmer deshalb die ihnen durch die Rechtsprechung gegebenen Möglichkeiten nutzen und von dem sog.  „Widerrufsjoker“ Gebrauch machen“.

Die Standard Life ist eine von vielen Versicherungsgesellschaften, die den Widerspruch eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmers anerkannt und den Versicherungsvertrag vollständig rückabgewickelt hat.

„Unter dem Strich liegt die Auszahlung der Versicherung deutlich über dem zuletzt mitgeteilten Rückkaufswert der Versicherung. In vielen Fällen liegt der Mehrerlös des Versicherungsnehmers bei über 30%, denn der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt nämlich gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.

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