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Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen
„Erneut hat die englische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical zwei Widersprüchen unserer Mandanten stattgegeben“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Damit reiht sich eine weitere Lebensversicherungsgesellschaft in die Reihe der Versicherungsnehmen, welche eine Widerspruchsbelehrung als fehlerhaft anerkennen, ein.“
„Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Beiträge nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Fällen bedeutet dies für die Versicherungsnehmer im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen einen Mehrerlös von bis zu 30% im Vergleich zu dem Rückkaufswert aus der Versicherung. Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen“.
„Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.
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