Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

27.04.2016

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Lebensversicherungsverträgen

Clerical Medical gibt zwei Widersprüchen gegen einen Lebensversicherungsvertrag vollständig statt

„Erneut hat die englische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical zwei Widersprüchen unserer Mandanten stattgegeben“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Damit reiht sich eine weitere Lebensversicherungsgesellschaft in die Reihe der Versicherungsnehmen, welche eine Widerspruchsbelehrung als fehlerhaft anerkennen, ein.“ 

„Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Beiträge nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Fällen bedeutet dies für die Versicherungsnehmer im Vergleich zu den eingezahlten Beiträgen einen Mehrerlös von bis zu 30% im Vergleich zu dem Rückkaufswert aus der Versicherung. Gerade in Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus und der historisch niedrigen Zinsphase sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr die rentable Anlage, die sie hätten sein sollen“.

„Der Vorteil des Widerspruchs gegenüber der Kündigung liegt gerade darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Widerspruch die eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt erhält und zusätzlich Nutzungsersatz geleistet werden muss“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.

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