Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

17.09.2015

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen auch bei Ihrer Lebensversicherung?

Wertentwicklung vieler Lebensversicherungen enttäuschend!

„Das „ewige Widerspruchsrecht“ bei einem Lebensversicherungsvertrag ist derzeit hoch aktuell und beschäftigt zahlreiche Versicherungsnehmer“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, „denn gerade in Zeiten des Niedrigzinses und der damit verbundenen schlechten Wertentwicklung der Lebensversicherung sind viele Versicherungsnehmer beunruhigt. Auch aus vielen anderen Gründen bleiben die Wertentwicklungen vieler Versicherungen hinten der erstmals prognostizierten Werten weit zurück und teilweise erhalten die Versicherungskunden noch nicht einmal das eingezahlte Kapital zurück. Besonders negativ wirkt sich dies in denjenigen Fällen aus, in denen die Lebensversicherung ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge oder der Tilgung eines Darlehens sein sollte“, so Dr. Greger weiter.

In der Rechtsprechung sind die Rechtsfolgen eines Widerspruchs nunmehr gefestigt und mehrfach bestätigt. So haben betroffene Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung der gesamten geleisteten Versicherungsprämien sowie auf Nutzungsersatz in Höhe von 5% (unter Anrechnung desjenigen Wertes für den während der Vertragslaufzeit bestandenen Todesfallschutz). Auch die Abschlusskosten der Versicherung, welche durch die Prämien der ersten Versicherungsjahre gedeckt wurden, darf die Versicherungsgesellschaft nicht behalten.

„Zahlreiche Versicherungsnehmer nehmen das Recht zum Widerspruch auch heute noch wahr, wobei sich gerade die uns vorliegenden Widerspruchsbelehrungen z.B. der Basler Versicherungen, der HUK Lebensversicherungs AG und der WWK als fehlerhaft und angreifbar dargestellt haben. Maßgeblich ist aber in jedem Fall, dass der Lebensversiche-rungsvertrag in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurde“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, „Auf diese Weise können wir einer Vielzahl von Versicherungsnehmern helfen, die eingezahlten Prämien zurück zu erhalten. Ein Grund sich mit dem – aufgrund der schlechten Wertentwicklung - deutlich geringeren Rückkaufswert zufrieden geben zu müssen, besteht somit nicht“, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde,  konnte bereits zahlreiche Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen.

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