Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

22.10.2012

GARBE LOGIMAC AG

- Inkassofirma schaltet sich ein * Gericht sieht Widerrufsmöglichkeit -

Sprint-Anleger der Garbe Logimac AG, die aufgrund ihrer Enttäuschung über die aktuelle Geschäftsentwicklung und insbesondere über die finanziellen Einbußen im Zusammenhang mit der ungesicherten Darlehensvergabe in Höhe von 25 Mio. EUR die Einzahlung weiterer Raten vorerst stoppten, erhielten kürzlich Post von der Firma BIG Berliner Inkasso Gesellschaft mbH.

Die Inkassofirma macht den Anlegern gegenüber die rückständige Forderung zuzüglich Zinsen und Inkassokosten geltend. Für diejenigen Anleger, die die Forderung nicht in einem Betrag begleichen können, liegt dem Schreiben sogar ein als „Informationsbogen nebst Anlagen“ getarntes Schuldanerkenntnis mit gleichzeitiger Lohn-/Gehaltsab-tretungserklärung (!) bei.

Die Kanzlei Dr. Greger warnt die betroffenen Anleger davor, das beigelegte Schuldanerkenntnis ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterschrift würde das Inkassobüro beispielsweise ermächtigt, den anerkannten Schuldbetrag im Rahmen der vereinbarten Abtretungs-erklärung vom Arbeitgeber einzufordern.

Um die bereits in dem Schreiben angedrohte Schufa-Meldung zu vermeiden, sei es laut Auskunft von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger wichtig, der geltend gemachten Forderung zu widersprechen. Im Idealfall sollten Anleger der von dem Inkassobüro geltend gemachten Forderung nicht nur widersprechen, sondern eigene Gegenansprüche anwaltlich geltend machen.

In einem aktuellen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vor dem Landgericht Hamburg geführten Verfahren, erteilte der zuständige Richter den Hinweis, dass er die der Beitrittserklärung zugrunde liegende Widerrufsbelehrung für fehlerhaft hält. Sofern sich diese Auffassung durchsetzen sollte – und hierfür sprechen unserer Ansicht nach gute Gründe – eröffnet sich hierdurch für die Anleger die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu widerrufen. Die Konsequenz hieraus wäre, dass das vorhandene Abfindungsguthaben, das nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bei Sprint-Anlegern alle bislang eingezahlten Raten umfasst, vorzeitig zur Auszahlung kommt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG beteiligt haben und in diesem Zusammenhang aktiv Schadensersatzansprüche geltend machen und sich gegen Forderungen der Gesellschaft wehren.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit möglichst frühzeitig an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich gegen die geltend gemachte Forderung zu wehren und im Gegenzug eigene Schadensersatz-ansprüche gegen die Gesellschaft u.a. gerichtlich geltend zu machen.

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