Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

21.10.2014

Garbe Logimac AG (jetzt: LogisFonds I AG)

Gute Erfolgschancen auf Schadensersatz für Garbe-Anleger

Mit aktuellen Beschlüssen vom 04.07.2014 und 11.07.2014 das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg gegenüber zwei von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anlegern bestätigt, dass Anleger der Garbe Logimac AG (jetzt: LogisFonds I AG) Anspruch auf Schadensersatz in der vollen Höhe ihrer Einlagesumme haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Höhe der Emissionskosten aufgeklärt wurden.

Dies ist der Fall, wenn die Anleger den Emissionsprospekt entweder gar nicht oder nicht rechtzeitig vor der Zeichnung erhalten haben und sie auch nicht darauf hingewiesen wurden, dass über 20% ihrer Einlage nicht gewinnbringend investiert, sondern als sogenannte „weiche Kosten“ abgezogen wurden. Schadensersatzansprüche können aber auch dann bestehen, wenn den Anlegern die Beteiligung als sicher dargestellt wurde oder sie nicht zutreffend darüber aufgeklärt wurden, was im Insolvenzfall passiert, so das höchste Hamburger Zivilgericht. Viele Kammern des Landgerichts in Hamburg sind diesen Entscheidungen bereits gefolgt.

„Die Praxis und unsere Erfahrung zeigen, dass die Anleger in den meisten Fällen nicht richtig aufgeklärt wurden“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht. Nach seiner Einschätzung bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für die Anleger, ihr verloren geglaubtes Geld zurückzuerhalten und sich von ihren Beteiligungen zu trennen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anlegerinteressen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich von derartigen unternehmerischen Beteiligung best- und schnellstmöglich lösen zu können. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern an ihren Standorten gerne zur Verfügung.

 

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