Aktuelles
Garbe Logimac AG
In einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführten Prozess gegen die Garbe Logimac AG hat das Landgericht Hamburg in einer aktuellen Entscheidung vom 11.11.2013 bestätigt, dass die in der betreffenden Beitrittserklärung verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Das Gericht folgt in dieser Entscheidung der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, wonach der Gesellschaftsbeitritt unabhängig von der zweiwöchigen Widerrufsfrist auch noch mehrere Jahre später widerrufen werden konnte, da der Verkauf der Beteiligung im Rahmen einer Haustürsituation erfolgte. Das Gericht begründet diese Auffassung damit, dass die der Beitrittserklärung zugrunde liegende Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anlegerinteressen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich von derartigen unternehmerischen Beteiligung bestmöglich lösen zu können.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem aktuellen FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern an den Kanzleistandorten gerne zur Verfügung.
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