Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

01.12.2014

Garbe-/Logis-Fonds

OLG Hamburg verurteilt Garbe zum Schadensersatz

Die LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) ist erneut zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in zweiter Instanz bestätigt, dass ein von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen Rechtsanwälte vertretener Anleger Anspruch auf Rückzahlung seiner Einlage hat, da er vor seinem Beitritt nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

„Ein wegweisendes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts und ein Erfolg für alle Garbe-Anleger, die wie unser Mandant nicht vollständig und korrekt über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch in ihrer Angelegenheit Schadensersatzansprüche bestehen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit zur Verfügung.

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