Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

09.01.2015

Garbe-/Logis-Fonds:

OLG Hamburg verurteilt LogisFonds I AG zum Schadensersatz

Mit zwei aktuellen Urteilen vom 28.11.2014 und vom 19.12.2014 hat das Oberlandesgericht Hamburg die LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) erneut zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht hat in zweiter Instanz bestätigt, dass die von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage haben, da sie vor ihrem Beitritt nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.

„Diese beiden Urteile des Oberlandesgerichts bestätigen uns und sind für alle betroffenen  Garbe-Anleger Gold wert. Wer in die Logis-Fonds investiert hat, musste bisher damit rechnen, seine gesamte Einlage zu verlieren. Das Gericht hat jetzt aber klargestellt: Wer nicht richtig aufgeklärt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz und kann verlangen, dass ihm das investierte Geld sofort zurückgezahlt wird – anstatt bis zum Ende der Laufzeit abzuwarten und riskieren zu müssen, alles zu verlieren“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen sind die Urteile auch auf den Parallelfonds, die „Garbe Logimac Fonds Nr.2 AG & Co. KG“ übertragbar. Die Kanzlei, die bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch in ihrer Angelegenheit Schadensersatzansprüche bestehen. Es gilt, jetzt schnell tätig zu werden, denn die Ansprüche unterliegen der Verjährung.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.

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