Aktuelles
Garbe/LogisFonds II
Das Landgericht Hamburg hat mit aktuellem Urteil vom 10.02.2015 die LogisFonds II Fondsverwaltung AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Gericht hat klargestellt, dass auch Anleger der Garbe Logimac Fonds Nr.2 AG & Co. KG („Garbe 2“ - Fonds) Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie vor ihrem Beitritt nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden.
„Das Gericht ist unserer Argumentation ein weiteres Mal gefolgt und hat festgestellt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Auch Anleger, die sich an dem Fonds Garbe Logimac Fonds Nr.2 AG & Co. KG beteiligt haben, können das investierte Geld samt Zinsen zurückverlangen, wenn sie vor ihrem Beitritt nicht vollständig und korrekt über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden. Betroffene Anleger sollten allerdings jetzt aktiv werden, denn es droht die Verjährung der Ansprüche“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch in ihrer Angelegenheit Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
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