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Garbe/LogisFonds: Verjährung droht
Mit einem aktuellen Urteil vom 21.04.2015 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erneut einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger der LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) Schadensersatz zugesprochen, da er vor seinem Beitritt nicht richtig aufgeklärt wurde. Für Anleger der Logis-Fonds bedeutet dies eine weitere Verbesserung ihrer Erfolgsaussichten.
Betroffene Anleger sollten allerdings schnell tätig werden, denn die Verjährung ihrer Ansprüche droht. Auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anlage drohen Schadensersatzansprüche zu verjähren. Mit einer Klage kann die Verjährung gehemmt werden.
„Wer im Jahr 2005 gezeichnet hat, sollte sich jetzt so schnell wie möglich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden, um prüfen zu lassen, ob auch in seiner Angelegenheit Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Es kommt dabei auf den genauen Tag der Zeichnung an. Es ist besonders enttäuschend für Anleger zu erfahren, dass in ihrer Angelegenheit an sich gute Erfolgsaussichten bestanden hätten, wir aber von einem Vorgehen abraten müssen, nur weil eine Frist versäumt wurde“.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen und ist in der Lage, auch kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Verjährung zu hemmen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
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