Aktuelles
Garbe/LogisFonds:
Der Hinweis auf der Beitrittserklärung zur Logis-Fonds I AG (Garbe Logimac AG), dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung handele, schließt nicht ohne weiteres einen Schadensersatzanspruch eines Anlegers aus.
Mit einem aktuellen Urteil vom 21.04.2015 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erneut einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger der LogisFonds I AG (der früheren Garbe Logimac AG) Schadensersatz zugesprochen, da er vor seinem Beitritt nicht richtig aufgeklärt wurde. In dem Urteil hat das Gericht auch eine lange umstrittene Rechtsfrage zu Gunsten aller Garbe-Anleger geklärt. Deren Ansprüche sind nämlich nicht längst verjährt, nur weil sich auf der Beitrittserklärung ein „Warnhinweis“ findet.
Auf der Beitrittserklärung fand sich der Hinweis: „Bei diesem Angebot zur Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter an der Garbe Logimac AG handelt es sich nicht um eine sog. mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine unternehmerische Beteiligung. Daher ist für die zutreffende Beurteilung die Beachtung der im Emissionsprospekt genannten ‚Chancen und Risiken’ […] von wesentlicher Bedeutung“.
„Lange Zeit hat sich die LogisFonds I AG gegenüber Anlegern verteidigt, indem sie sich auf diesen Hinweis berief und meinte, wer den Hinweis lese oder den Hinweis nicht lese und trotzdem zeichne, der sei dann eben selber Schuld, wenn die Anlage hernach schiefgehe und das Geld verloren gehe. Dieser verfehlten Argumentation hat das Oberlandesgericht nun einen Riegel vorgeschoben“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Es kann nicht angehen, dass sich eine Fondsgesellschaft im Kleingedruckten selbst von vorn herein und für alle Zeit von jeder Haftung freizeichnet.“
Das Gericht folgte ein weiteres Mal den Argumenten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen und verurteilte die LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) dazu, dem Anleger sein eingelegtes Geld samt Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zurückzuzahlen. Es entschied, dass der Anleger nicht richtig aufgeklärt war, bevor er die Beteiligung zeichnete und dass er deswegen einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) habe. Dieser Schadensersatzanspruch sei auch nicht längst verjährt. Der Hinweis auf der Beitrittserklärung könne die Verjährung nicht auslösen, so dass sich der Anleger auch noch Jahre nach dem Beitritt von der Beteiligung lösen könne.
„Auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anlage drohen Schadensersatzansprüche jedoch gleichwohl zu verjähren. Betroffene Anleger sollten daher jetzt sofort tätig werden und sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden“, warnt Dr. jur. Stephan Greger, Inhaber der Kanzlei Dr. Greger & Collegen. „Mit einer Klage kann die Verjährung gehemmt werden.“ Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen und ist in der Lage, auch kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Verjährung zu hemmen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München
089 2370848-0
089 2370848-11
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de