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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

03.08.2011

Geschäftsführung der DSK Leasing GmbH & Co. KG plant Auflösung der Gesellschaft

Die Gesellschafter sind aufgefordert, bis zum 29.08.2011 über das Schicksal ihrer Gesellschaft abzustimmen.

Dass das Ende der DSK Leasing GmbH & Co. KG nicht mehr fern war, hatte sich bereits in dem letzten Geschäftsbericht der Gesellschaft über das Geschäftsjahr 2010 angedeutet: Die Geschäftsführung hatte dort bereits vor den enormen Fixkosten der Gesellschaft resigniert und angekündigt, dass auch die zukünftige Ertragslage kein positives Ergebnis, das auch nur annähernd die Prognosen im Prospekt erfüllen kann, erwarten lässt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hatte bereits im Juni dieses Jahres nach eingehender Analyse des Geschäftsberichts darauf hingewiesen, dass die Liquidation der DSK Leasing GmbH & Co. KG alles andere als unwahrscheinlich ist und wohl nicht mehr fern liegt.

Nun kam der Anfang vom Ende der Gesellschaft aber doch schneller als erwartet: Die Anleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG werden mit Beschlussvorschlag der Geschäftsführung vom 29. Juli 2011 aufgefordert, der Liquidation ihrer Gesellschaft zuzustimmen. Damit zieht die Geschäftsführung schneller als von vielen erwartet die Reißleine. Bei den enttäuschten Anlegern werden Erinnerungen an die Liquidation der älteren Schwestergesellschaft, der ALAG Automobil GmbH & Co. KG wach. Zahlreiche Anleger fürchten ein ähnliches Schicksal.

Im Unterschied zur Liquidation der ALAG Automobil GmbH & Co. KG sollen die Anleger der DSK Leasing GmbH & Co. KG jedoch nicht völlig leer ausgehen: ihnen werden im Rahmen der Liquidation Aktien der österreichischen Autobank AG angeboten. Die DSK Leasing GmbH & Co. KG hält aktuell 4,5 Mio. Aktien der Autobank AG und diese sollen (ganz oder zumindest teilweise) unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden.

Die Treuhänderin, die Hanseatische Fondstreuhand, hält diese Vorgehensweise für eine sinnvolle Lösung und hat bereits angekündigt, dem Vorschlag der Geschäftsführung in allen Punkten zu folgen. Dabei stellt sie jedoch selbst fest, dass der Beschlussvorschlag ein entsprechendes Vertrauen in die zukünftige Entwicklung der Autobank AG voraussetzt. Dieses Vertrauen versucht die Geschäftsführung mit einer dem Schreiben beiliegenden Analyse der Firma MIDAS RESEARCH zu gewinnen.

In diesem Zusammenhang fallen jedoch zwei Punkte auf: Midas Research ist nach eigenen Aussagen ein unabhängiges Analystenteam („Wir bewegen Aktien durch unabhängige Analysen in bester Investment-Banking Tradition“). Der vorliegende Company Report ist jedoch nicht ganz so unabhängig wie er zunächst scheint. Am Ende der Analyse wird auf mögliche Interessenskonflikte hingewiesen, die daraus resultieren können, dass die Publikation im Rahmen eines zwischen der Emittentin und der Midas Research GmbH bestehenden, kostenpflichtigen Research-Betreuungsvertrages entstanden ist. Die Emittentin hat demnach vor Veröffentlichung der Analyse Einsicht in die Publikation genommen, was auch zu geringfügigen textlichen Änderungen geführt hat.

Auffällig ist ferner ein Widerspruch im Zusammenhang mit der Handelbarkeit der zu verteilenden Vorzugsaktien. Die Treuhandgesellschaft stellt zu Recht fest, dass die freie Handelbarkeit der Vorzugsaktien voraussetzt, dass diese an der Börse zum Handel zugelassen werden. Die Geschäftsführung der DSK Leasing GmbH & Co. KG kündigt in ihrem Schreiben an die Gesellschafter vom 29.07.2011 an, dass eine Einbeziehung der Vorzugsaktien in den Börsenhandel von der AutoBank AG bereits in Aussicht gestellt worden sein soll. Zu denken gibt jedoch die Aussage in der von der AutoBank AG autorisieren Analyse, wonach für die Vorzugsaktien gerade keine Börseneinführung vorgesehen ist, um zu vermeiden, dass aus dem Handel der Stammaktien Liquidität abgezogen werden könnte.

Betroffene Anleger, die nicht über Nacht zu Aktionären werden wollen und die die Kapitalanlage nach Möglichkeiten beenden wollen, sollten sich laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche DSK Leasing-Anleger vertritt, möglichst frühzeitig um Schadensbegrenzung kümmern und einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung ihrer Rechte beauftragen.

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