Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

30.04.2014

Geschlossene Fonds Emirates 1 bis 7 // New Capital Invest 11, 16 und 19

Der Fondsinitiator Malte Hartwieg legte mit seinem Emissionshaus „Selfmade Capital“ über seine Direktvertriebsplattform Dima24.de seit 2009 mehr als zehn geschlossene Fonds auf, bei denen Genussrechte an Projekten in den vereinigten arabischen Emiraten sowie in Asien mit rund 200 Millionen Euro Anlegerkapital erworben wurden. Für den Geschlossenen Fonds „Emirates 4“ versprach das Fondskonzept beispielsweise einen "100-prozentigen Kapitalerhalt durch eine Garantie der Regierung von Abu Dhabi". Ob die vermeintliche Staatsgarantie in Wirklichkeit existierte ist fraglich.

Laut einer Pressemitteilung der „Euro am Sonntag“ ermittelt die Staatsanwaltschaft München daher derzeit wegen versuchten Betrugs gegen den Fondsinitiator Hartwieg und seine Firmen New Capital Invest und Dima24.de.

Mehrere Anleger werden nun von den Fondsgesellschaften aufgefordert, ein Stillhalteabkommen zu unterzeichnen, bei dem sie bis Ende 2014 auf Ansprüche aus Prospekthaftungsansprüchen und eventuellen sonstigen Ansprüchen gegen Fondsinitiator Hartwieg und seine Firmen New Capital Invest und Dima24.de, sowie gegen die Fonds verzichten sollen. Bereits drei Jahre nach der Veröffentlichung des jeweiligen Prospekts können Schadenersatzansprüche jedoch bereits verjährt sein. Die Gefahr der Verjährung sollte mit Hilfe von Fachanwälten abgewendet werden, die durch geeignete Maßnahmen die Verjährungsfrist unterbrechen. Anleger derartiger Fonds, die bis heute keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, sollten daher umgehend handeln und sich fachanwaltlich beraten lassen. Ein Verlust des investierten Kapitals ist nicht ausgeschlossen. Etwaige Stillhalteabkommen sollten Anleger keinesfalls unterzeichnen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in diesen Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät Anlegern, die über die Direktvertriebsplattform Dima24.de einen der geschlossenen Fonds Emirates 1 bis 7 oder New Capital Invest 11, 16 und 19 gezeichnet haben, sich möglichst zeitnah juristisch beraten zu lassen. Sollte sich der Verdacht der Veruntreuung von Anlegergeldern bewahrheiten, kann gegen die Verantwortlichen auch im Zivilrechtswege vorgegangen werden. Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

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