Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

22.05.2015

Geschlossene Fonds: LogisFonds I AG erneut mehrfach verurteilt!

Die LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) ist erneut mehrfach zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger verurteilt worden - die Rechtsprechung ist auf alle Arten geschlossener Fonds übertragbar.

Mit zwei aktuellen Urteilen vom 15.05.2015 und einem vom 19.05.2015 hat das Landgericht Hamburg erneut den geschlossenen Immobilienfonds LogisFonds I AG (die frühere Garbe Logimac AG) zur Zahlung von mehr als € 57.000,00 an von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger verurteilt. Den drei Urteilen ist gemeinsam, dass die Anleger nicht hinreichend über sämtliche Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden. Die Rechtsprechung kann auf alle Arten geschlossener Fonds wie etwa Schiffsfonds, Medien- und Filmfonds oder Pflegeimmobilienfonds übertragen werden.

„Die LogisFonds I AG hat Vertriebsprovisionen gezahlt, die so hoch waren, dass schon Zweifel aufkommen mussten, ob die Anlage überhaupt rentabel sein kann. Setzt man die Provisionen in Bezug zur Einlage der Anleger, so machen sie über 20% aus. Diese 20% wurden vorab abgezogen und standen daher nicht zur Investition zur Verfügung“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Die meisten Anleger hätten die Beteiligung nie gezeichnet, wenn sie dies gewusst hätten.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist über Provisionen in dieser Größenordnung zwingend aufzuklären. Da dies aber in den meisten Fällen nicht geschehen ist, haben Anleger sehr gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen. Allerdings gilt es, die Verjährungsfrist zu wahren. „Auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anlage drohen Schadensersatzansprüche zu verjähren. Betroffene Anleger sollten daher jetzt sofort tätig werden und sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden“, warnt Dr. jur. Stephan Greger, Inhaber der Kanzlei Dr. Greger & Collegen. „Mit einer Klage kann die Verjährung gehemmt  werden.“

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Rothmann-Fonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen und ist in der Lage, auch kurzfristig die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Verjährung zu hemmen. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.

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