Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

18.06.2014

Globalurkunde der MBB Clean Energy AG-Anleihe unwirksam

Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand

Nachdem die MBB Clean Energy AG am 05.06.2014 die Globalurkunde ihrer 6,25%-Anleihe (ISIN/WKN DE000A1TM7P0/A1TM7P) für unwirksam erklärt und sich hierbei auf zwei unabhängige Rechtsgutachten berufen hatte, enthielt sich das Unternehmen jeglicher weiterer Ausführungen zur den rechtlichen Folgen für die Anleihegläubiger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat nunmehr erstmals Einsicht in die Globalurkunde der 6,25%-Anleihe nehmen können. Ausweislich dieser Globalurkunde wird sie erst dann wirksam und bindend, wenn sie die eigenhändige Unterschrift von zwei durch die Emittentin für diesen Zweck ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen trägt. Die Globalurkunde trägt jedoch nur die Unterschrift einer Person! Es ist daher davon auszugehen, dass die in den Rechtsgutachten attestierte Unwirksamkeit der Globalurkunde auf die fehlende zweite Unterschrift zurückzuführen ist.

„Sollte die Unwirksamkeit der Globalurkunde tatsächlich auf die fehlende zweite Unterschrift zurückzuführen sein, würde dies einen groben Verstoß von Sorgfaltspflichten auf Seiten des Vorstandes darstellen.“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Die oberste Pflicht eines Vorstandsmitglieds ist es, die Geschäfte der Gesellschaft sorgfältig, ordentlich und gewissenhaft zu führen. „Wir prüfen derzeit mögliche direkte Schadensersatzansprüche der uns mandatierenden Anleihegläubiger der MBB Clean Energy gegenüber dem Vorstand“, informiert der Gründer der Kanzlei Dr. Greger & Collegen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubigern zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung ihrer Ansprüche zu verlieren.

Anleihegläubiger der MBB Clean Energy AG können sich kostenlos per Email unter kanzlei-regensburg@remove-this.dr-greger.de registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie aktuelle Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten.

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