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Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH
Anleger, die in der Vergangenheit Nachrangdarlehen mit der HFK (Hanseatisches Fußball Kontor) abgeschlossen hatten und deren Vertrag bereits ordnungsgemäß erfüllt wurde, erhalten aktuell Post von dem Insolvenzverwalter Marc Odebrecht aus Schwerin. Mit Beschluss vom 14.02.2017 hat das Amtsgericht Schwerin den Rechtsanwalt aus der Kanzlei Görg zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH bestellt. Der Insolvenzverwalter fordert die betroffenen Anleger derzeit auf, die erhaltenen Rückzahlungen aus den Darlehensverträgen sowie die vertraglich vereinbarten und termingerecht ausgezahlten Zinsen an diesen zurück zu bezahlen. Der Insolvenzverwalter beruft sich dabei darauf, dass das Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen war und aufgrund der im Jahr 2014 bereits bestandenen Insolvenzreife nicht mehr an die Anleger zurückgezahlt hätte werden dürfen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät den aktuell betroffenen Anlegern, der Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters nicht ungeprüft nachzukommen und sich durch die von dem Insolvenzverwalter gesetzten Zahlungsfrist nicht einschüchtern zu lassen. Ehemalige Anleger sollten sich zeitnah an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen.
Anleger, die der Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH ein Nachrangdarlehen gewährt hatten und nun zur Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen aufgefordert werden, können unter Angabe des Stichworts „Hanseatisches Fußball Kontor“ unter dem Link
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bzw. der E-Mail-Adresse: fussball-kontor@ dr-greger.de
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