Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

12.09.2019

Hausdurchsuchung bei PIM Gold GmbH

Staatsanwaltschaft vermisst 1,9 Tonnen Gold. Droht ein neuer Anlageskandal?

Am Mittwoch, den 04.09.2019 wurden in den Geschäftsräumen der PIM Gold GmbH Unterlagen und Vermögenswerte sichergestellt und der geschäftsführende Gesellschafter Mesut P. in Untersuchungshaft genommen. Medienberichten zufolge soll er den Kunden Gold als Sicherheit für ihre Anlagen benannt haben, das bei der PIM Gold GmbH überhaupt nicht vorhanden war. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr genannt. Die Darmstädter Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges.

Gerüchten zufolge sollen etwa 1,9 Tonnen Kundengold im Wert von rund 82 Mio. EUR fehlen. Hunderte Anleger könnten betroffen sein. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden zeigen, ob sich diese Behauptungen bewahrheiten. Die am Mittwoch vollzogenen Maßnahmen sprechen allerdings schon jetzt eine deutliche Sprache. Denn die Anordnung einer Untersuchungshaft ist nur bei einem dringenden Tatverdacht möglich, der vorliegt, wenn aufgrund des gegenwärtig ermittelten Sachverhalts eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.

„Das sind äußerst besorgniserregende Neuigkeiten für Anleger, die in Goldwerte bei der PIM Gold investiert haben“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Doch die Anleger sind nicht schutzlos gestellt. Es gilt jetzt alle Möglichkeiten zur Vermögenssicherung zu prüfen. In Frage kommen z.B. auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen haftungsverantwortliche Personen, denen Unregelmäßigkeiten bekannt waren, oder die sofortige Fälligstellung durch die Kündigung von Goldsparplänen“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter. Wichtig ist zudem, die Rechte der Anleger bei neuen Erkenntnissen oder rechtlich relevanten Umständen, wie z.B. einer Insolvenz, einer ständig neuen Bewertung zu unterziehen. "Für den Fall der Insolvenz übernehmen wir die rechtssichere Forderungsanmeldung", so Dr. Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet geschädigten PIM Gold-Anlegern an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.

Sollten auch Sie in Goldwerte bei der PIM Gold GmbH investiert haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „PIM Gold“ auf der Internetseite

https://www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse

PIMGold@remove-this.dr-greger.de

für die Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.

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