Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

02.06.2021

Hemmungsvereinbarung in Sachen "P&R-Container"

P&R-Insolvenzverwalter fordert P&R-Anleger zur Abgabe von Hemmungsvereinbarungen auf

Der Insolvenzverwalter der P&R-Vertriebsgesellschaften fordert P&R-Anleger, die ihm gegenüber bislang keine Hemmungsvereinbarung abgegeben haben, mit aktuellem Schreiben vom 27. Mai 2021 dazu auf, dies nachzuholen. Er setzt den betroffenen P&R-Kunden hierfür eine Frist bis zum 31. Juni 2021. Die dem Schreiben beigefügte Hemmungsvereinbarung sieht eine Hemmung der Verjährung von Rückforderungsansprüchen bis zum 31.12.2023 vor.

Zum Hintergrund der Hemmungsvereinbarung: 

Der P&R-Insolvenzverwalter lässt derzeit die Rechtsfrage, ob in der Vergangenheit an P&R-Anleger erfolgte Auszahlungen von ihm zurückgefordert werden können, in mehreren „Pilotverfahren“ an unterschiedlichen Gerichten klären. Rechtskräftige Entscheidungen liegen hierzu noch nicht vor.

Die vom Insolvenzverwalter behaupteten Rückforderungsansprüche würden zum Ablauf dieses Jahres verjähren. Um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden, fordert der Insolvenzverwalter die P&R-Anleger dazu auf, bis zum 31.12.2023 auf die Verjährungseinrede zu verzichten. Sollte der durch den Insolvenzverwalter geforderte Verjährungsverzicht nicht fristgerecht bis zum 30.06.2021 abgegeben werden, droht der P&R-Insolvenzverwalter den P&R-Anlegern gerichtliche Maßnahmen an. 

Betroffene Anleger können sich für weitergehende Informationen unter

hemmungsvereinbarung@remove-this.dr-greger.de 

an die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen, die bereits über 1.000 geschädigte P&R-Anleger vertritt, wenden. Bitte fügen Sie der E-Mail das Anschreiben des Insolvenzverwalters inklusive Hemmungsvereinbarung bei.

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