Aktuelles
Hemmungsvereinbarung in Sachen "P&R-Container"
Der Insolvenzverwalter der P&R-Vertriebsgesellschaften fordert P&R-Anleger, die ihm gegenüber bislang keine Hemmungsvereinbarung abgegeben haben, mit aktuellem Schreiben vom 27. Mai 2021 dazu auf, dies nachzuholen. Er setzt den betroffenen P&R-Kunden hierfür eine Frist bis zum 31. Juni 2021. Die dem Schreiben beigefügte Hemmungsvereinbarung sieht eine Hemmung der Verjährung von Rückforderungsansprüchen bis zum 31.12.2023 vor.
Zum Hintergrund der Hemmungsvereinbarung:
Der P&R-Insolvenzverwalter lässt derzeit die Rechtsfrage, ob in der Vergangenheit an P&R-Anleger erfolgte Auszahlungen von ihm zurückgefordert werden können, in mehreren „Pilotverfahren“ an unterschiedlichen Gerichten klären. Rechtskräftige Entscheidungen liegen hierzu noch nicht vor.
Die vom Insolvenzverwalter behaupteten Rückforderungsansprüche würden zum Ablauf dieses Jahres verjähren. Um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden, fordert der Insolvenzverwalter die P&R-Anleger dazu auf, bis zum 31.12.2023 auf die Verjährungseinrede zu verzichten. Sollte der durch den Insolvenzverwalter geforderte Verjährungsverzicht nicht fristgerecht bis zum 30.06.2021 abgegeben werden, droht der P&R-Insolvenzverwalter den P&R-Anlegern gerichtliche Maßnahmen an.
Betroffene Anleger können sich für weitergehende Informationen unter
hemmungsvereinbarung@ dr-greger.de
an die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen, die bereits über 1.000 geschädigte P&R-Anleger vertritt, wenden. Bitte fügen Sie der E-Mail das Anschreiben des Insolvenzverwalters inklusive Hemmungsvereinbarung bei.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Weltenburger Straße 70
81677 München
089 49009218
089 49035966
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de