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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

07.03.2011

Hiobsbotschaft für Anleger der Garbe Logimac AG

Unbesicherte Darlehen in Höhe von 25,0 Mio. € (!), die von der Garbe Logimac AG an die Garbe Holding AG & Co. KG ausgereicht wurden, können nicht mehr zurückgezahlt werden. Anleger werden aktuell aufgefordert, zur Vermeidung einer Insolvenz der Schuldnerin, einer Sanierungsvereinbarung zuzustimmen.

Anleger der atypisch stillen Beteiligung Garbe Logimac AG erhielten vor wenigen Tagen ein Informationsschreiben ihrer Gesellschaft, das es in sich hat: Neben der Mitteilung personeller Veränderungen, der Schilderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und einer Aufstellung und Bewertung des aktuellen Immobilienbestandes wurde denjenigen Anlegern, die das Informationsschreiben nach den ersten zwölf Seiten noch nicht beiseite gelegt haben, eröffnet, dass ausgereichte Darlehen in schwindelerregender Höhe entweder ganz oder zum größten Teil abgeschrieben werden müssen. Es droht ein finanzielles Fiasko.

Was war geschehen?

Durch die von der Garbe Logimac AG der Garbe Holding AG & Co. KG zur Verfügung gestellten Darlehen sollte ab dem Jahr 2008 frei verfügbare Liquidität zu einem attraktiven Zinssatz von bis zu 12% p.a. rentabel angelegt werden. Zum Ende des Geschäftsjahres 2010 beliefen sich die Forderungen der Garbe Logimac AG gegenüber der Darlehensnehmerin im Zusammenhang mit den ausgereichten Darlehen auf insgesamt 25,0 Mio. €. Die geplante lukrative Kapitalanlage ging jedoch nicht auf. Laut Mitteilung der Garbe Logimac AG müssen an die Garbe Holding AG & Co. KG ausgereichte Darlehen in Höhe von 25,0 Mio. € als weitgehend uneinbringlich abgeschrieben werden. Grund hierfür sei die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Garbe Holding AG & Co. KG als Darlehensnehmerin. Laut Angaben der Garbe Logimac AG sei ab Jahresbeginn 2010 deutlich geworden, dass die Garbe Holding AG & Co. KG insbesondere aufgrund der negativen Entwicklung der Immobilienpreise infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise die von ihr getätigten Immobilieninvestitionen nicht oder nur mit hohen Verlusten veräußern konnte. Zudem konnten geplante Projektentwicklungen aufgrund anhaltender Zurückhaltung auf Mieterseite nicht umgesetzt werden. Trotz des einsetzenden Konjunkturaufschwungs im Laufe des Jahres 2010 setzte sich die negative Entwicklung fort. Für das Geschäftsjahr 2010 musste die Garbe Holding AG & Co. KG einen Verlust in Höhe von rund 54,9 Mio. € ausweisen. Insgesamt sieht sich die Garbe Holding AG & Co. KG Forderungen in Höhe von insgesamt rund 280,0 Mio. € ausgesetzt!

Insolvenz oder Sanierungsvereinbarung?

Die möglicherweise schon längst fällige Eröffnung des Insolvenzverfahrens soll vermieden werden, indem die Garbe Holding AG & Co. KG zusammen mit allen Gläubigern eine Sanierungsvereinbarung schließt. Diese Vereinbarung verfolgt laut Mitteilung der Garbe Logimac AG das Ziel, im Wege einer "geordneten Abwicklung" der Garbe Holding AG & Co. KG zumindest eine teilweise Befriedigung der Gläubiger unbesicherter Forderungen (hierzu zählt auch die Garbe Logimac AG) zu ermöglichen. Die Sanierungsvereinbarung sieht vor, dass alle unbesicherten Gläubiger sowohl auf die bislang gestundeten Zinsansprüche verzichten als auch auf einen Großteil der Rückzahlungsansprüche. Lediglich eine Rückzahlungsquote in Höhe von 14,2 % des Nominalwertes der Forderung sieht die Sanierungsvereinbarung für die Garbe Logimac AG vor. In konkreten Zahlen würde dies bedeuten, dass der Garbe Logimac AG anstelle von 25,0 Mio. € ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 3,54 Mio. € zusteht. Dieser Betrag soll - so die Planung - zuzüglich Zinsen ab dem 01.04.2011 am Ende des Jahres 2014 zurückbezahlt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die dafür erforderliche Liquidität durch die Abwicklung aller Tätigkeitsfelder der Garbe Holding AG & Co. KG erfolgen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Immobilien und Beteiligungen, so weit wie möglich, veräußert werden.

Was ist zu tun?

Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger aus der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät denjenigen Anlegern, dem Beschluss bezüglich der Sanierungsvereinbarung zunächst nicht zuzustimmen und prüfen zu lassen, inwieweit geschädigten Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren, "Hintermänner" etc. der Garbe Logimac AG zustehen. Insbesondere wirft die unbesicherte Darlehensvergabe an die mittlerweile zahlungsunfähige Garbe Holding AG & Co. KG eine Reihe von ungeklärten Fragen auf. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass bereits in dem Geschäftsbericht der Garbe Logimac AG vom 06.08.2009 eine Reduzierung der Ausschüttungen um die Hälfte angekündigt wurde. Offensichtlich war doch weniger freie Liquidität vorhanden als in der Anlegerbefragung Ende des Jahres 2008 dargestellt wurde. Es wird zu hinterfragen und zu prüfen sein, ob die Anleger Ende des Jahres 2008 nicht ohne ausreichende Aufklärung dazu bewegt wurden, der unbesicherten Darlehensausreichung an die Garbe Holding AG & Co. KG zuzustimmen. Anleger, die sich als atypisch stiller Beteiligter an der Garbe Logimac AG beteiligt haben und Schadensersatzansprüche prüfen lassen wollen, können sich, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, an seine Kanzlei wenden.

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