Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

30.04.2015

Immobilienfonds:

Hanseatisches OLG verurteilt erneut Fondsgesellschaft zur Zahlung von Schadensersatz

Zum wiederholten Mal verurteilt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg eine Immobilienfondsgesellschaft dazu, einem Anleger seine Einlage zurück zu zahlen.

Mit einem aktuellen Urteil vom 21.04.2015 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erneut einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds (LogisFonds I AG – die frühere Garbe Logimac AG) Schadensersatz zugesprochen, da er vor seinem Beitritt nicht richtig aufgeklärt wurde. Für Anleger in geschlossene Immobilienfonds bedeutet dies eine weitere Verbesserung ihrer Erfolgsaussichten.

Das Gericht entschied, dass Anleger darüber aufzuklären sind, dass sie Ausschüttungen aus dem Fonds u. U. wieder zurückzahlen müssen. Da der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Anleger vor seinem Beitritt hierüber nicht aufgeklärt wurde, muss ihm die Fondsgesellschaft nun sein Geld zurückzahlen.

„Viele Anleger wurden über dieses Risiko nicht aufgeklärt und gingen daher fälschlicherweise davon aus, dass sie die Ausschüttungen als ‚Rendite’ behalten dürfen. Dabei kann der Fonds das ausbezahlte Geld unter Umständen wieder zurückfordern – und das noch Jahre später. Solche Rückforderungen können schnell in die Tausende Euro gehen und kommen für die meisten Anleger völlig überraschend“, so Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Wer sich nicht sicher ist, ob eine Rückforderung auch in seinem Fall droht, sollte dringend eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei einschalten“. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet bereits zahlreichen Anlegern gescheiterter Immobilienfonds professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.

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