Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

10.07.2015

INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut

Kanzlei Dr. Greger & Collegen reicht Klage in Sachen Infinus vor dem Landgericht Dresden ein!

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits diverse geschädigte Anleger der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut.

Die INFINUS AG war Ende 2013 in die Schlagzeilen geraten. Vorgeworfen wird dem Unternehmen unter anderem der Aufbau eines Schneeballsystems und Kapitalanlagebetrug im großen Stil. Mehrere Verantwortliche wurden in U-Haft genommen. Mit Beschluss vom 06.05.2014 hat das Insolvenzgericht Dresden sodann über das Vermögen der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut das Insolvenzverfahren eröffnet. Das bedeutet für Anleger, die über die INFINUS AG Geld investiert haben, dass dieses Geld verloren ist - wenn nicht aktiv gerichtliche Schritte eingeleitet werden und Schadensersatz geltend gemacht wird.

Wir haben für die durch uns vertretenen Mandanten bereits Schadensersatzklagen gegen den Insolvenzverwalter der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut eingereicht. Unseres Erachtens ist das die einzige erfolgversprechende Möglichkeit, dass geschädigte Anleger der INFINUS AG ihr investiertes Geld zurückerhalten. Das „Glück im Unglück“ ist hier nämlich, dass die INFINUS AG über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfügt. Diese hat für alle Schäden der Anleger aufzukommen, die aus einer unzutreffenden bzw. unvollständigen Aufklärung über die Risiken der von den Vermittlern der INFNUS AG angebotenen Kapitalanlagen resultieren.

Für alle Anleger, die im Rahmen des Beratungsgespräches nicht zutreffend über die Risiken (z.B. Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals) oder über die Vertriebsprovisionen aufgeklärt worden sind, besteht die Möglichkeit im Rahmen einer Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter der INFINUS AG vorzugehen und über diesen Weg eine Schadensersatzzahlung von der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der INFINUS Finanzdienstleistungsinstitut zu erlangen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, steht Anlegern, die mit Kapitalanlagen der INFINUS AG Verluste anstelle von Gewinnen erzielt haben, bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zur Verfügung.

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