Aktuelles
INFINUS AG: Großrazzia
Erneut sorgt eine großangelegte Durchsuchung in mehreren Geschäftsräumen von Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleister Infinus AG stehen, für Unruhe bei zahlreichen Anlegern. In Deutschland und Österreich wurden zeitgleich etwa 30 Firmen durchsucht und in diesem Zusammenhang unzählige Akten und Computer sichergestellt, die nun von den Ermittlungsbehörden ausgewertet werden müssen. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurden im Rahmen dieser Großrazzia mehrere Beschuldigte festgenommen.
Das Unternehmen, das unter der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) steht, ist derzeit wohl führungslos. Der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwaltschaft lautet auf Betrug und Schädigung von Anlegern. Die durchgeführten Ermittlungstätigkeiten beruhen auf dem Verdacht, dass die Beteiligten in verschiedenen Emissionsprospekten ihren Firmenumsatz und den Gewinn falsch dargestellt haben sollen. Selbst die hier vorhandene BaFin-Zulassung wäre keine Garantie für korrekte Prospektangaben. Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, könnte das Ausmaß nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger enorm sein. Es kursieren Gerüchte, wonach etwa 25.000 Anleger mit einem Investitionsvolumen von ca. 400 Millionen Euro (!) betroffen sein könnten.
Als Finanzdienstleistungsinstitut ist dieses Unternehmen der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. Eine hierauf beruhende Entschädigungspflicht dürfte nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger wohl zu bejahen sein. Voraussetzung hierfür wäre die Feststellung des Entschädigungsfalles bei der BaFin.
Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlich überprüfen lassen, ob gegen den verantwortlichen Personenkreis Ansprüche geltend gemachten werden können bzw. ob und inwieweit bei Abschluss der jeweiligen Kapitalanlage ausreichend über die Risiken hingewiesen wurde. Der Infinus-Vertrieb hat in der Vergangenheit nicht nur eigene Fonds verkauft (wie beispielsweise INFINUS Relaxed Fonds, INFINUS Balanced Fonds, INFINUS Dynamic Fonds, INFINUS ecoConsort Fonds und INFINUS Terra Premium Fonds), sondern auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA. Mit diesen Wertpapieren, die hohe Zinserträge versprachen, sollte im Wesentlichen der Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen finanziert werden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem aktuellen FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche zu verlieren.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München
089 2370848-0
089 2370848-11
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de