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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

12.11.2013

INFINUS AG: Handlungsempfehlung

Handlungsempfehlung für betroffene Kapitalanleger

Ein weiterer Kapitalanlage-skandal sorgt derzeit in Anlegerkreisen für Unruhe: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat im Zuge ihrer Ermittlungen gegen die Infinus-Unternehmensgruppe zahlreiche Konten sperren lassen, so dass selbst Anleger mit kurzfristig kündbaren Orderschuldverschreibungen derzeit nicht an ihr investiertes Kapital kommen. 

Was war geschehen?

Am Dienstag, den 5.11.2013 wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zeitgleich eine Vielzahl von Geschäfts- und Privaträumen durchsucht, die im Zusammenhang mit der Infinus-Unternehmensgruppe stehen. Laut Auskunft des Landeskriminalamts Sachsen wird den beschuldigten Personen vorgeworfen, in diversen Verkaufsprospekten falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der jeweiligen Emittenten gemacht zu haben.

Die Staatsanwaltschaft, die bundesweit mit rund 25.000 betroffenen Kapitalanlegern bei einem Anlagevolumen von ca. 400 Millionen Euro rechnet, ist aktuell noch intensiv mit der Sicherstellung von Beweismitteln und der Sicherung von Vermögenswerten beschäftigt. Ob und inwieweit sich dieser Vorwurf bewahrheitet, bleibt noch abzuwarten.

Wer ist betroffen?

Die Infinus-Gruppe, an deren Konzernspitze die Future Business KGaA steht, wurde 2002 gegründet und ist auf mehreren Geschäftsfeldern, unter anderem auf dem Finanzdienstleistungssektor, tätig. Unternehmen aus der Infinus-Gruppe wie beispielsweise Future Business, Prosavus und EcoConsort haben die unterschiedlichsten Kapitalanlagen (so zum Beispiel Orderschuldverschreibungen, und Genussrechte sowie Ratensparpläne und Einmalanlagen für Rohstoffe und Edelmetalle) vertrieben. Eigene Infinus-Fonds sind beispielsweise „INFINUS Relaxed Fonds“, „INFINUS Balanced Fonds“, „INFINUS Dynamic Fonds“, „INFINUS ecoConsort Fonds“ und „INFINUS Terra Premium Fonds“.

Was ist zu veranlassen?

Betroffene Anleger sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genau verfolgen und mit Hilfe der Akteneinsicht, die ausschließlich über einen anwaltlichen Vertreter erreicht werden kann, die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Personenkreis - zu dem beispielsweise auch die Vertriebsmitarbeiter gehören - vorbereiten.

Aufgrund der von der Staatsanwaltschaft Dresden veranlassten Kontensperrungen, können bis zu dem Abschluss der Ermittlungen keine Auszahlungen an die Anleger mehr erfolgen. Wie lange die Ermittlungstätigkeiten andauern, ist derzeit nicht absehbar. Aufgrund des Umfangs der sichergestellten Dokumente ist jedoch davon auszugehen, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Eventuell gesichertes Kapital wird jedoch nicht automatisch an die Geschädigten verteilt, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Jeder Geschädigte muss selbst aktiv werden, um möglichst viel des von ihm investierten Kapitals zurück zu erhalten.

Folgende Schritte sind zu veranlassen:

  1. Vertretungsanzeige der jeweils geschädigten Kapitalanleger gegenüber der Staatsanwaltschaft und Beantragung von Akteneinsicht;
  2. Ermittlung des in Frage kommenden zivilrechtlich verantwortlichen Personenkreises;
  3. Schnelle Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Erwirkung eines zivilrechtlichen Titels, um auf die sichergestellten Vermögenswerte schnell zugreifen zu können.

Hierbei bietet die Kanzlei Dr. Greger & Collegen den betroffenen Anlegern die erforderliche Unterstützung und Beratung. Um eine optimale Ausgangssituation im Wettlauf mit den übrigen Gläubigern zu erreichen, müssen sowohl strafprozessuale als auch zivilrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger.

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