Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

11.03.2014

INFINUS AG

Kanzlei Dr. Greger & Collegen reicht erste Klagen ein

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat für die von ihr vertretenen Anleger, die dem Dresdner Finanzdienstleistungsunternehmen Infinus ihre Ersparnisse anvertraut haben, die ersten Klagen zum Landgericht Dresden eingereicht. Ziel der eingereichten Klagen ist die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Hinsichtlich der in Betracht kommenden Anspruchsgegner ist im Falle des Infinus-Vertriebs zu differenzieren: Knapp 850 Infinus-Vermittler berieten ihre Kunden als gebundene Vermittler unter dem Haftungsdach des Infinus Finanzdienstleistungsinstituts. Aufgrund der Tatsache, dass diese Vermittler stets im Auftrag und auf Rechnung des Infinus AG Finanzdienstleistungsinstituts handelten, können Anleger wohl vorrangig lediglich das Finanzdienstleistungsinstitut in Anspruch nehmen. Da hinter diesem Infinus-Haftungsdach eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung steht, die für den entstandenen Schaden zumindest in den Fällen eingreifen muss, in denen keine betrügerischen Handlungen für den Abschluss ursächlich waren, empfiehlt sich dessen Inanspruchnahme unabhängig von dem zwischenzeitlich gestellten Insolvenzantrag.

Weitere ca. 2500 Berater hatten sich dem Maklerpool "Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner" angeschlossen, unter dem sie als selbstständige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gearbeitet haben. Hier greift nicht das Infinus-Haftungsdach, sondern jeder selbstständige Berater war und ist für die Durchführung einer anleger- und anlagegerechten Beratung selbst verantwortlich. Können diesen selbstständig handelnden Berater im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kapitalbeteiligungen Beratungsfehler nachgewiesen werden, greift die jeweils von ihnen individuell abgeschlossene Haftpflichtversicherung.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.


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