Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

12.03.2025

Insolvenz der Obotritia Bank

Was betroffene Kunden jetzt wissen müssen


Die Insolvenz der Münchner Immobilienbank Obotritia zeigt erneut die Herausforderungen auf, mit denen kleinere Finanzinstitute in einem volatilen Marktumfeld konfrontiert sind. Erst 2019 gegründet, geriet die Bank durch ihr Engagement im Gewerbeimmobiliensektor unter Druck – eine Branche, die in der Folge der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen erlitt. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits ein Moratorium verhängt hatte, eröffnete das Amtsgericht München nun das Insolvenzverfahren.

Was bedeutet das für betroffene Kunden?


Die BaFin hat den „Entschädigungsfall“ festgestellt, sodass die gesetzliche Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken – EdB) greift. Dies bedeutet, dass Einlagen von Sparern grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Person abgesichert sind, in Ausnahmefällen auch mehr. 

Allerdings war Obotritia kein Mitglied des Bankenverbands und somit auch nicht Teil des freiwilligen Einlagensicherungsfonds, der über die gesetzliche Sicherung hinausgehende Beträge schützt. Anleger, die in Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate investiert haben, müssen zudem beachten, dass diese Produkte nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt sind.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir geschädigte Anleger sowohl bei der Kommunikation mit der EdB als auch bei der Vertretung Ihrer Interessen im Insolvenzverfahren.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung:

obotritia-insolvenz@remove-this.dr-greger.de


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