Aktuelles
Insolvenz der Obotritia Bank
Die Insolvenz der Münchner Immobilienbank Obotritia zeigt erneut die Herausforderungen auf, mit denen kleinere Finanzinstitute in einem volatilen Marktumfeld konfrontiert sind. Erst 2019 gegründet, geriet die Bank durch ihr Engagement im Gewerbeimmobiliensektor unter Druck – eine Branche, die in der Folge der Corona-Pandemie erhebliche Einbußen erlitt. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits ein Moratorium verhängt hatte, eröffnete das Amtsgericht München nun das Insolvenzverfahren.
Was bedeutet das für betroffene Kunden?
Die BaFin hat den „Entschädigungsfall“ festgestellt, sodass die gesetzliche Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken – EdB) greift. Dies bedeutet, dass Einlagen von Sparern grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Person abgesichert sind, in Ausnahmefällen auch mehr.
Allerdings war Obotritia kein Mitglied des Bankenverbands und somit auch nicht Teil des freiwilligen Einlagensicherungsfonds, der über die gesetzliche Sicherung hinausgehende Beträge schützt. Anleger, die in Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate investiert haben, müssen zudem beachten, dass diese Produkte nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt sind.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir geschädigte Anleger sowohl bei der Kommunikation mit der EdB als auch bei der Vertretung Ihrer Interessen im Insolvenzverfahren.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung:
obotritia-insolvenz@ dr-greger.de
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Weltenburger Straße 70
81677 München
089 49009218
089 49035966
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de