Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

13.12.2012

Insolvenz der WGF AG

Zahlreiche Anleger fürchten um ihr Geld

Bislang war es lediglich eine Vermutung, nun ist es Gewissheit: Die Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG (WGF AG) ist zahlungsunfähig. Das Unternehmen stellte diese Woche beim Amtsgericht Düsseldorf den notwendig gewordenen Insolvenzantrag, nachdem der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2011 über 70 Mio. Euro erreicht hat. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollen nun die Gläubiger des Unternehmens in Eigenregie, also ohne externen Insolvenzverwalter, so weit wie möglich befriedigt werden. Ob dies tatsächlich der richtige Weg ist, mag bezweifelt werden. Denn dies bedeutet, dass die Vorstände des Unternehmens, die die finanzielle Misere herbeigeführt haben, nun unter Aufsicht das Unternehmen selbst weiterführen würden.

Schwer betroffen sind insbesondere tausende von Anlegern, die Anleihen des Düsseldorfer Immobilienunternehmens gezeichnet hatten. Es wurden seit dem Jahr 2004 insgesamt Anleihen im Wert von etwa 450 Mio. Euro an Anleger ausgegeben. Der Schaden könnte somit immens sein, so die Schätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Er rät betroffenen Anlegern, die aktuell um ihr investiertes Kapital fürchten, keine Zeit zu verlieren und sich rechtlich beraten zu lassen, wie der eigene finanzielle Schaden möglichst gering gehalten werden kann. Zwar werden Anleihebesitzer im Gegensatz zu Aktionären des Unternehmens im Insolvenzfall vorrangig bedient, fraglich ist jedoch, ob diese Bevorzugung ausreicht. In welcher Größenordnung Fremdmittel an die Anleihebesitzer zurück gezahlt werden können, hängt von der zur Verfügung stehenden Masse ab, die im Insolvenzfall zur Verteilung kommt. Entscheidend wird auch sein, ob und in welchem Ausmaß weitere vorrangig zu bedienende Gläubiger vorhanden sind.

Es sollte nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger deshalb nicht außer Acht gelassen werden, auch Schadensersatzansprüche gegen beratende Banken im Zusammenhang mit der Zeichnungsempfehlung näher zu prüfen. Auch hier bieten sich häufig Anknüpfungspunkte für die Realisierung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Dr. Greger sind Fälle bekannt, in denen die Unternehmensanleihe beispielsweise als mündelsichere Kapitalanlage angepriesen wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits eine Vielzahl geschädigter Investoren anwaltlich vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um eine kompetente und 
professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung der Anlegerinteressen sicherzustellen.

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