Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

04.12.2014

IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG Verkauf von „The Gerkin“

Die IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG teilte ihren Anlegern mit Schreiben vom 18.11.2014 mit, dass am 10.11.2014 die Fondsimmobilie „The Gerkin“ verkauft worden sei. Ob es aufgrund des Verkaufs der Fondsimmobilie zu Auszahlungen an die Anleger kommt, wurde in dem Schreiben bewusst offengelassen. In einem früheren Schreiben wies die Beteiligungsgesellschaft jedoch bereits präventiv darauf hin, dass mit einer Rückzahlung des angelegten Geldes nicht zu rechnen sei. Dabei hatte die Gesellschaft insgesamt 156.300.000,- GBP Eigenkapital bei den Anlegern eingesammelt. Dieses Vermögen könnte nunmehr für immer verloren sein.

Das Hauptproblem bei dem Beteiligungskonzept der IVG 14 war wohl das von der Fondsgesellschaft gewählte Fremdfinanzierungskonzept. Dem eingesammelten Eigenkapital standen umgerechnet 183.000.000,- GBP an hypothekengesicherten Darlehen gegenüber. Dieses Darlehen wurde jedoch nicht in Britischen Pfund aufgenommen, sondern in Schweizer Franken. Hieraus entstanden nicht nur erhebliche Fremdfinanzierungsrisiken, sondern auch erhebliche Wechselkursrisiken. Das Darlehen war darüber hinaus an eine sog. Loan-to-Value Klausel gebunden. Bei einer solchen Klausel ist die fremdfinanzierende Bank zur Einforderungen von Sondertilgungen bis hin zur Verwertung der Immobilie berechtigt, wenn das Verhältnis zwischen Immobilienwert und Darlehensstand ein gewisses Verhältnis unterschreitet. Da dies zuletzt der Fall gewesen ist, konnte die Fondsgesellschaft die Immobilie nicht weiter halten.

Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht und keine sichere Anlage, die z.B. zur Altersvorsorge geeignet ist. Viele Anleger kannten oft nicht die Risiken, die mit der Investition in die Fonds verbunden sind. Dabei wären Anlageberater zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet gewesen. Das heißt, dass diese über alle Umstände aufklären müssen, die zur Zeichnungsentscheidung wesentlich sind. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt hierunter u.a. das Totalverlustrisiko. Darüber hinaus existieren weitere Risiken, die eine Aufklärungspflicht des Anlageberaters begründen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten ist das Beratungsinstitut verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern unbedingt zur zeitnahen Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren und eventuell drohenden Verjährungsfristen zuvorzukommen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.

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