Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

02.12.2014

IVG EuroSelect zwölf GmbH & Co. KG

Fonds in Schieflage

Anleger, die in die IVG EuroSelect zwölf GmbH & Co. KG investiert haben, erhielten Ende dieses Jahres besorgniserregende Nachrichten über ihre Fondsgesellschaft. In einem Anlegerschreiben der geschäftsführenden Kommanditistin, der PFM Private Funds Management GmbH vom 07.11.2014 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass ein sog. Zinssicherungsswap, der eigentlich zu dem Zweck der Zinssicherung abgeschlossen wurde, wegen der unvorhergesehenen Zinsentwicklungen in einer Kostenfalle enden könnte. In Zahlen gesprochen würden derzeit für die Teilauflösung des Swaps ca. 5 Mio. GBP zusätzlich anfallen, wenn die Fondsgesellschaft Teile der Fremdfinanzierung durch eine Sondertilgung in Höhe von 32 Mio. GBP zurückführt. Diese Sonderzahlung wird aktuell von der fremdfinanzierenden Bank gefordert.

Darüber hinaus teilt die fremdfinanzierende Bank – der ursprüngliche Darlehensbetrag belief sich auf umgerechnet 199.041.116,- EUR – mit, dass sie ihre Kreditengagements im Ausland und damit auch in Großbritannien deutlich reduzieren muss. Sie wird daher die Finanzierung nicht fortsetzen. Sie erwartet folglich von der Gesellschaft einen Vorschlag, der sicherstellt, dass das Darlehen inklusive des korrespondierenden (negativen) Zinsswaps kurzfristig (spätestens im 1. Quartal 2015) in voller Höhe zurückgezahlt wird. Da die Fondsgesellschaft wie bereits dargelegt bei einer teilweisen Darlehenssondertilgung in Höhe von 32 Mio. GBP zusätzliche Kosten für den Zinsswap in Höhe von 5 Mio. GBP ansetzt, sind die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer kompletten Darlehenstilgung nicht auszumalen.

Immobilienfonds sind unternehmerische Beteiligungen bei denen grundsätzlich ein Totalverlustrisiko besteht und keine sichere Anlage, die z.B. zur Altersvorsorge geeignet ist. Viele Anleger kannten oft nicht die Risiken, die mit der Investition in die Fonds verbunden sind. Dabei wären Anlageberater zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet gewesen. Das heißt, dass diese über alle Umstände aufklären müssen, die zur Zeichnungsentscheidung wesentlich sind. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt hierunter u.a. das Totalverlustrisiko. Darüber hinaus existieren weitere Risiken, die eine Aufklärungspflicht des Anlageberaters begründen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten ist das Beratungsinstitut verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern unbedingt zur zeitnahen Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren und eventuell drohenden Verjährungsfristen zuvorzukommen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.

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