Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

30.08.2013

IVG Fonds Euro Select

Schadensersatzansprüche anwaltlich überprüfen lassen!

Eine Vielzahl von Anlegern unterschiedlicher IVG-Fonds sorgt sich derzeit um ihr investiertes Kapital. So machen beispielsweise Anleger der Fonds „IVG 14 The Gherkin", „IVG Euro Select 12 London Wall" oder „IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK“ aktuell schwere Zeiten durch. Bereits seit mehreren Jahren wurden bei zahlreichen IVG-Fonds die in Aussicht gestellten Ausschüttungen drastisch reduziert oder sogar komplett eingestellt. Zudem droht bei einigen Fonds konkret der Verlust des eingezahlten Kapitals.

Anleger, die mit ihrer Investition in IVG-Fonds nicht zufrieden sind und sich von ihrer Bank oder ihrem Anlageberater hinsichtlich der Risiken einer derartigen unternehmerischen Beteiligung nicht vollumfänglich aufgeklärt fühlen, sollten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob und inwieweit sich Schadensersatzansprüche, die auf die Rückanwicklung der Beteiligung gerichtet sind, realisieren lassen.

Zahlreiche Urteile bestätigen bereits, dass Anleger, die bei Erwerb ihrer Beteiligung nicht richtig und vollständig aufgeklärt worden sind, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen können. Geschädigte Anleger sind in diesen Fällen so zu stellen, als hätten sie den Beteiligungsvertrag nie abgeschlossen.

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