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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

08.02.2018

Jetzt Beitragsanpassungen Ihrer privaten Krankenversicherung überprüfen lassen!

Beitragserhöhungen mehrerer privater Krankenversicherungsgesellschaften von Gerichten rückwirkend für unwirksam erklärt!

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Nachdem bereits das Amts- und auch das Landgericht Potsdam in erster und zweiter Instanz in den Jahren 2016 und 2017 Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung für unwirksam erklärt haben, hat mit aktuellem Urteil vom 18.01.2018 nun auch das Landgericht Frankfurt/Oder die Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen der DKV gerichtlich bestätigt.

Die Unwirksamkeit der jeweiligen Beitragsanpassungen ergibt sich nach Ansicht der Gerichte daraus, dass den von den Krankenversicherungsgesellschaften vorgenommen Beitragserhöhungen nicht von einem unabhängigen Treuhänder zugestimmt wurde. Dies wäre allerdings Voraussetzung für eine wirksame Beitragsanpassung. Zwar liegen im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Beitragserhöhungen jeweils Zustimmungen von Treuhändern vor, doch waren diese nach Auffassung der Gerichte nicht so unabhängig wie sie hätten sein sollen. Das Amtsgericht Potsdam führt hierzu wörtlich aus:

„An die Unabhängigkeit des Treuhänders sind durchweg strenge Anforderungen zu stellen (…). Er muss insbesondere, wie dies § 12b Abs. 3 VAG a.F. ausdrücklich bestimmt, vom Versicherungsunternehmen unabhängig sein. Das war hingegen bei dem Treuhänder nicht der Fall.“

Das Amtsgericht Potsdam zweifelt die Unabhängigkeit des Treuhänders insbesondere deshalb an, weil dieser aufgrund der Vielzahl von Beauftragungen durch die AXA wohl von den Zuwendungen des Versicherungsunternehmens finanziell abhängig war. Diese Ansicht bestätigt auch das Landgericht Potsdam, das als Berufungsinstanz die von der Versicherung eingelegte Berufung als unbegründet zurückwies: 

"Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Treuhänder K. bei der Zustimmung zu den streitgegenständlichen Beitragsanpassungen der Bekl. nicht unabhängig war.“ 

Die aktuellen Urteile gegen die AXA und gegen die DKV, die noch nicht rechtskräftig sind, führen dazu, dass die betroffenen Kläger die von ihnen zu viel gezahlten Beiträge rückwirkend zurückverlangen können und zukünftig nur den Versicherungsbeitrag ohne die unwirksame Erhöhung bezahlen müssen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die die Interessen ihrer privat krankenversicherten Mandanten bündelt und diese bei der Rückforderung der zu Unrecht bezahlten Versicherungsbeiträge unterstützt, bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich über folgenden Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/

 bzw. unter der folgenden E-Mailadresse: pkv@remove-this.dr-greger.de

kostenlos und unverbindlich zu registrieren, um hierzu weitere Informationen zu erhalten.

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