Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

12.10.2016

Jetzt Clerical Medical Verträge beenden und von deutlichem Mehrerlös profitieren!

Versicherungsnehmer können fehlerhafte Widerspruchsbelehrung zum eigenen finanziellen Vorteil ausnutzen.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen in Lebensversicherungsverträgen eröffnen den Versicherungsnehmern die Möglichkeit, sich noch viele Jahre nach Vertragsabschluss von dem Versicherungsvertrag zu lösen. Der LV-Vertrag wird rückwirkend aufgelöst und zur Auszahlung kommt nicht nur der geringe Rückkaufswert, sondern die Summe der eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungsersatz.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen konnte auf diese Weise bereits für zahlreiche Mandanten, die LV-Verträge bei der Clerical Medical abgeschlossen hatten, einen deutlichen Mehrerlös im Vergleich zu dem aktuellen Rückkaufswert erzielen. „In Zeiten des immer weiter sinkenden Zinsniveaus sind Lebensversicherungsverträge nicht mehr so rentabel, wie sie bei Abschluss schienen. Aus diesem Grund haben sich bereits zahlreiche Clerical Medical Kunden an unsere Kanzlei gewendet, um für sie einen Ausstieg durchzusetzen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Mehrerlöse von über 35% im Vergleich zum Rückkaufswert sind dabei keine Seltenheit.

Für die Erklärung des Widerspruchs spielt es auch keine Rolle, ob der Versicherungsvertrag aktuell noch läuft oder bereits durch Kündigung beendet worden ist. „Auch ein bereits gekündigter Vertrag kann somit heute noch widerrufen werden“, so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten eines Ausstiegs werden auf der Internetseite www.lv-ausstieg.de zum Abruf angeboten.

To top

Dr. Greger & Collegen – Standorte

Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München

089 2370848-0

089 2370848-11

kanzlei-muenchen@remove-this.dr-greger.de

Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg

0941 630996-0

0941 630996-20

kanzlei-regensburg@remove-this.dr-greger.de


News-Archiv

Alle anzeigen