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KapMuG-Verfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Sachen Wirecard beginnt
Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Verfahren gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekannt gemacht und im Klageregister veröffentlicht. Damit fällt der Startschuss für das Kapitalanleger-Musterverfahren und die Frist für die Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren beginnt zu laufen.
6-monatige Frist für Anmeldung der Ansprüche
Geschädigte WIRECARD-Investoren haben ab dem Tag der Veröffentlichung des Musterklägers im Klageregister taggenau 6 Monate die Möglichkeit, die Verluste aus ihren WIRECARD-Investitionen zum Verfahren anzumelden. Die Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern, egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger, die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei spielt es nach Dafürhalten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen keine Rolle, ob die Investition in Wirecard Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate erfolgte.
„Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren über unsere Kanzlei mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Unsere Kanzlei hat sich von Anfang an als eine der prozessführenden Kanzleien für die geschädigten Wirecard-Anleger eingesetzt. Damit ist es unserer Kanzlei möglich, ihre Interessen in dem Verfahren in München optimal zu vertreten.“
Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich:
WIRECARD@ dr-greger.de
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