Aktuelles
Kasseler Sparkasse und Sparkasse KölnBonn
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen erreichen seit der Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro Mitte Januar 2015 auffällig viele Anfragen zu spekulativen CHF-Währungsswapgeschäften, die entweder von der Kasseler Sparkasse oder von der Sparkasse KölnBonn empfohlen wurden.
Nahezu alle Anfragen haben die Gemeinsamkeit, dass es sich um Swapgeschäfte handelt, die an ein Darlehen in EUR geknüpft waren. Hierdurch wurde der „normale“ Darlehensvertrag um ein Fremdwährungsrisiko erweitert, das in den wenigsten Fällen mit der Risikobereitschaft des Kreditnehmers in Einklang zu bringen ist. „Nachweislich konservativ eingestellte Kreditnehmer haben aufgrund der jüngsten Aufwertung des Schweizer Frankens nun mit den fatalen Folgen der Währungsentwicklung zu kämpfen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Insbesondere aufgrund des konservativen Images von Sparkassen überraschen die entsprechenden Empfehlungen der Sparkassen. Derartige spekulative Währungswettgeschäfte passen nicht zu konservativ eingestellten Sparkassenkunden. „Ein derartiges Verlustpotential kam für die meisten unserer Mandanten völlig überraschend“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. „Kein einziger unserer Mandanten fühlt sich von seiner Sparkasse vollumfänglich aufgeklärt und auf die drohenden finanziellen Risiken hingewiesen.“
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sieht die Kanzlei Dr. Greger & Collegen für swapgeschädigte Sparkassenkunden sehr gute Möglichkeiten, den aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen finanziellen Schaden ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte aktuell noch laufender Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.
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