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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

18.01.2017

Klage gegen VW-Konzern wegen Abgasmanipulation erfolgreich!

Dritte Zivilkammer am Landgericht Hildesheim verurteilt Volkswagen AG zur Rückerstattung des Kaufpreises – jetzt auch Chancen für Gebrauchtwagenkäufer

Mit aktuellem und noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 17.01.2017 (Az. 3 O 139/16) hat das Landgericht Hildesheim der Klage des Käufers eines Dieselfahrzeugs mit manipuliertem VW-Motor stattgegeben und die Volkswagen AG zur Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt.

Nach Ansicht des Gerichts wurde bei dem Fahrzeug (bei dem es sich im konkreten Fall um einen Skoda handelte) eine „gesetzeswidrige Manipulation der Motorsteuerung“ vorgenommen, die gegen europäische Vorgaben zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen verstößt. Die softwarebedingte Umprogrammierung der Abgasbehandlung, die zwischen Prüfbetrieb und Straßenbetrieb unterscheidet, würde nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Umgehung der einschlägigen Vorschriften darstellen. Eine derartige Manipulation würde im Sinne des § 826 BGB einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellen und darüber hinaus auch den Tatbestand des Betrugs darstellen.

In einer offiziellen Pressemitteilung weist das Landgericht Hildesheim darauf hin, dass kein verständiger Kunde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware erwerben würde. „Der Kläger habe nicht das bekommen, was ihm aus dem Kaufvertrag zustand, nämlich ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug“, so die Pressestelle des Gerichts. Das Gericht vergleicht die Abgasmanipulation mit früheren Skandalen wie die Beimischung von Glykol in Wein oder die Beimischung von Pferdefleisch in Lasagne. Es würde sich dabei um kein Kavaliersdelikt handeln, sondern um eine „Verbrauchertäuschung“, da die Volkswagen AG die Manipulation vorgenommen hat, um für sich Wettbewerbsvorteile zu erzielen, so das Gericht.

Dieses Urteil ist insbesondere für all diejenigen interessant und wichtig, die ihr abgasmanipuliertes Fahrzeug nicht über einen VW-Vertragshändler erworben haben, sondern beispielsweise von privat als Gebrauchtwagen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Geschädigte vertritt, deren Dieselfahrzeuge mit einem von VW manipulierten Motor ausgestattet sind, bündelt die rechtlichen Interessen der Geschädigten und übernimmt die Geltendmachung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte.

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