Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

13.10.2016

KTG Energie AG

Antrag auf vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung stattgegeben

Das Insolvenzgericht Neuruppin hat bereits am 27.09.2016 dem Antrag des Vorstands der KTG Energie AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung des Unternehmens angeordnet.

Das Unternehmen strebt an, im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens den eingeschlagenen Sanierungskurs wie geplant fortzusetzen. Die KTG Energie AG setzt ihren eigenen Angaben nach auf ein integriertes, nachhaltiges Geschäftsmodell, bei dem die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht.

Das Unternehmen hatte im Jahr 2012 eine Anleihe unter der ISIN/WKN DE000A1ML257/A1ML25 mit einer Verzinsung von 7,25% p.a. emittiert. Geplant war eine Laufzeit bis ins Jahr 2018.

Die Erfahrungen mit wirtschaftlich in die Krise geratenen Anleiheemittenten zeigen, dass Anleiheinhabern häufig umfassende Zugeständnisse über Anleihebedingungen abverlangt werden. Im Fokus stehen hier insb. geringere Zinsauszahlungen, Verlängerungen der Laufzeit der Anleihe, Verringerung des Auszahlungsbetrages, etc.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, etwaige Änderungen der Anleihebedingungen kritisch zu hinterfragen und sich frühzeitig von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rat über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuholen.

Gegebenenfalls lässt sich die Anleihe durch den Anleiheinhaber vorzeitig kündigen und die Rückzahlung des Nominalbetrages sofort und in voller Höhe fällig stellen. Des Weiteren kommen Schadensersatzansprüche gegen beratende Bankinstitute in Frage.

Im Falle einer endgültigen Insolvenz des Unternehmens ist zudem darauf zu achten, dass alle Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden sind. Ansonsten finden diese bei der Verteilung der Insolvenzmasse keine Berücksichtigung.

Betroffene Anleihegläubiger können sich kostenlos unter folgender Adresse:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

bzw. folgender E-Mailadresse: 

KTG-Energie-Anleihe@remove-this.dr-greger.de

bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos Informationen über ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

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