Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

14.08.2015

Laurèl GmbH: Anleihegläubigerversammlung einberufen

Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger nimmt an der Versammlung teil und vertritt weitere Anleihegläubiger.

Mit der gestern veröffentlichten offiziellen Einladung zur Anleihegläubigerversammlung der Laurèl GmbH werden auch erste Details der geplanten Restrukturierung bekannt. Danach sollen die Anleihegläubiger der Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich der Laufzeit der Anleihe durch Prolongation des derzeitigen Fälligkeitstermins der Anleihe vom 16. November 2017 auf den 16. November 2020, der Aussetzung der Zinszahlungen unter der Anleihe für die laufende Zinsperiode und der vorübergehenden Reduzierung der Verzinsung für nachfolgende Zinsperioden und dem Ausschluss von Ausschüttungen an die Gesellschafter während der Laufzeit der Anleihe zustimmen. Ursache der finanziellen Krise des Unternehmens ist nach dessen eigenen Angaben die Russlandkrise und damit verbunden Umsatzeinbrüche auf dem Markt in Russland und den GUS.Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger stellen die geplanten Änderungen jedoch mit Ausnahme des letzten Punktes massive Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger dar, ohne dass diesen irgendwelche Entschädigungen oder ein Ausgleich hierfür angeboten werden. Dies stellt aus seiner Sicht eine überaus unangemessene Benachteiligung der Anleihegläubiger dar: „Scheinbar plant das Unternehmen, sich nahezu ausschließlich auf Kosten der Anleihegläubiger finanziell zu sanieren.“ Dies sollte nicht widerstandslos hingenommen werden. Vielmehr sollten sich die Anleihegläubiger bewusst machen, welche Einflussmöglichkeiten sie haben und ihre Interessen gebündelt wahrnehmen.Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger hat sich deshalb dazu entschieden, selbst an der Versammlung teilzunehmen und auch andere betroffene Anleihegläubiger kostenlos zu vertreten. Anleihegläubiger, die sich ebenfalls von Dr. Stephan Greger vertreten lassen möchten, bitten wir bis spätestens 28.08.2015, 12.00 Uhr, folgende Dokumente per Post, Fax, oder E-Mail an uns zu übersenden:

-  Anmeldung

-  Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk

-  Vollmacht

 
Diese Dokumente stehen auf der Homepage der Kanzlei zum Download zur Verfügung:

www.dr-greger.de/aktuelles/detail/news/unterlagen-zur-laurel-glaeubigerversammlung


Wenn auch Sie die Interessenvertretung durch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wünschen oder Fragen hierzu haben, können Sie sich über folgenden Link

www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger


kostenlos registrieren. Anleihegläubiger, die ihre Anleihe kündigen möchten, können ebenfalls über diesen Link Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.

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