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LeaseTrend AG fordert Anleger zur Zahlung auf!
Die LeaseTrend AG fordert ihre Anleger aktuell zur Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens auf. In den der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vorliegenden Schreiben wird hierfür eine Frist bis zum 07.10.2020 gesetzt.
Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung können sich betroffene Anleger der LeaseTrend AG an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über die Internetseite der Fachanwaltskanzlei unter Angabe des Stichwortes „LeaseTrend“ unter folgendem Link:
https://www.dr-greger.de/kontakt/
bzw. folgender E-Mailadresse: LeaseTrend@ dr-greger.de
möglich.
LeaseTrend kündigt AnlegernMit aktuellem Anwaltsschreiben vom 12.12.2019 erklärt die LeaseTrend AG gegenüber den noch an der Gesellschaft beteiligten Anlegern die Kündigung der Beteiligung zum 31.12.2020. Gleichzeitig wird ihnen das angeblich günstige Angebot unterbreitet, durch Zahlung eines in dem Schreiben mitgeteilten negativen Abfindungsbetrages die Beteiligung schon zum 31.12.2019 auflösen zu können. Sollte dieses Angebot nicht angenommen werden, wird in Aussicht gestellt, dass ein noch höherer Betrag zur Zahlung fällig werden würde.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die schon seit vielen Jahren Erfahrungen mit den von Rothmann & Cie. aufgelegten unternehmerischen Beteiligungen hat, zu denen auch die LeaseTrend AG gehört, und insbesondere auch bereits zahlreiche Anleger der LeaseTrend AG vertritt, rät den betroffenen Anlegern, sich von dem aktuellen Schreiben und insbesondere auch dem Umstand, dass dieses durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, nicht einschüchtern zu lassen und das von der Fondsgesellschaft unterbreitete Angebot nicht ungeprüft zu anzunehmen. Der von der LeaseTrend AG gewählten Zustellart durch den Gerichtsvollzieher ist im Übrigen keinerlei Bedeutung beizumessen. Der Brief hätte ebenso gut ganz normal per Post zugestellt werden können.
„Unser Ziel ist es, das negative Abfindungsguthaben abzuwehren oder zumindest zu reduzieren, damit sich die weiteren wirtschaftlichen Nachteile für die Anleger in Grenzen halten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Kanzlei liegen bereits etliche Anfragen von besorgten Anlegern vor.
Um eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten, können sich betroffene Anleger der LeaseTrend AG an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über die Internetseite der Fachanwaltskanzlei unter Angabe des Stichwortes „LeaseTrend“ unter folgendem Link:
https://www.dr-greger.de/kontakt/
bzw. folgender E-Mailadresse:
LeaseTrend@ dr-greger.de
möglich.
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