Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

22.03.2018

Lebensversicherung von 1871 a.G.

Gericht bestätigt in zwei Instanzen die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung - Handeln Sie jetzt!

„Gerade aufgrund des historisch niedrigen Zinsniveaus und der damit verbundenen bestehenden wirtschaftlich unsicheren Entwicklung von Lebensversicherungsverträgen, ist der Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge für Versicherungsnehmer ein Thema, welches Versicherungsnehmer sehr stark beschäftigt, da die tatsächliche Wertentwicklung erheblich hinter der prognostizierten des Versicherungsvertrages zurück bleibt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern und hat hier bereits zahlreiche Gerichtsverfahren erfolgreich geführt. In einem aktuell gegen die Lebensversicherung von 1871 a.G. geführten Verfahren, hat das Berufungsgericht nunmehr in 2. Instanz die Fehlerhaftigkeit der erteilten Widerspruchsbelehrung bestätigt. Somit ist das Gericht der Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vollständig gefolgt. „Es wird betroffenen Versicherungsnehmern angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, da die Versicherungsnehmer so die Möglichkeit auf einen nicht unerheblichen Mehrerlös erhalten. Es ist ein Mehrerlös von bis zu 50% im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert möglich“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter. Betroffen Versicherungsnehmer können unter https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/ Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen. 

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