Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

02.09.2015

Lebensversicherungen

Holen Sie sich Ihr Geld von Ihrer Versicherungsgesellschaft zurück!

Nachdem der Bundesgerichtshof mit zwei wegweisenden und verbraucherfreundlichen Entscheidungen die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt hat, ist es an der Zeit eine erste „Bilanz“ über die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchbelehrungen der Lebensversicherungsgesellschaften zu ziehen.

„Viele Versicherungsnehmer haben die Absenkung des Garantiezinses und die damit verbundene schlechte Wertentwicklung ihrer Lebensversicherung zunächst tatenlos hinnehmen müssen. Durch die unbegrenzte Widerspruchsmöglichkeit haben die Versicherungsnehmer aber nunmehr eine Möglichkeit erhalten ihr eingezahltes Kapital zurück zu erhalten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Wie der Bundesgerichtshof und nunmehr auch diverse unterinstanzliche Gerichte bestätigt haben, haben Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung der gesamten geleisteten Versicherungsprämien sowie auf Nutzungsersatz in Höhe von 5% (unter Anrechnung desjenigen Wertes für den während der Vertragslaufzeit bestandenen Todesfallschutzes). Auch die Abschlusskosten der Versicherung, welche durch die Prämien der ersten Versicherungsjahre gedeckt wurden, darf die Versicherungsgesellschaft nicht behalten.

„Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungsverträgen, welche in der Zeit von 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, sind so vielseitig wie deren Anbieter“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, „Auf diese Weise können wir einer Vielzahl von Versicherungsnehmern helfen, die eingezahlten Prämien zurück zu erhalten. Ein Grund sich mit dem – aufgrund der schlechten Wertentwicklung - deutlich geringeren Rückkaufswert zufrieden geben zu müssen, besteht somit nicht“, so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Weitere Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Versicherungsnehmer finden Sie auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite www.lv-ausstieg.de.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, konnte bereits zahlreiche Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen.

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